Verbraucherschutz: BGH bestätigt Recht auf Neukundenbonus

Kunden des insolventen Energieversorgers BEV steht der zugesagte Neukundenbonus weiterhin zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (IX ZR 267/20). Im vorliegenden Fall wollte der Insolvenzverwalter den Neukundenbonus nicht mehr in vollem Umfang gewähren, nachdem das Unternehmen 2019 Insolvenz anmeldete. Dagegen ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Musterfeststellungsklage vor, der sich über 5.000 Personen angeschlossen hatten. Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen beim vzbv, betonte die Bedeutung vertraglicher Zuverlässigkeit. Verbraucher müssten sich auf gegebene Zusagen verlassen können. „Nachträgliche einseitige Anpassungen darf es nicht geben, auch nicht nach einer Insolvenz“, so der Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen. In den BEV-Verträgen gab es keine Bedingung, wonach der Neukundenbonus nur nach Ende der Mindestvertragslaufzeit gezahlt werden soll. Dies wurde bereits vom Oberlandesgericht München festgestellt und vom BGH bestätigt. Endrechnungen des Insolvenzverwalters müssen den Bonus unabhängig von der Laufzeit berücksichtigen. Für Kunden kann dies bedeuten, dass Nachforderungen reduziert werden oder komplett entfallen. Das Urteil ist rechtskräftig. Quellen: vzbv.de/bundesgerichtshof.de © Fotolia

Haushalt: Portal liefert Putztipps

Tipps für den Haushalt liefert das Portal „schoener-wohnen.de“. Die Mikrowelle können so zum Beispiel mithilfe einer Zitrone gereinigt werden. Dazu muss sie zunächst ausgepresst werden. Der Saft und die Schalen sollten dann mit Wasser in ein spülmaschinenfestes Gefäß gegeben und in die Mikrowelle gestellt werden. Diese wird nun für zwei Minuten auf höchster Stufe eingeschaltet. Danach sollten Putzteufel dann noch fünf Minuten warten, damit der Wasserdampf einwirken kann, bevor sie mit einem Tuch den Schmutz abwischen. Kalkablagerungen im Badezimmer lassen sich laut des Portals mit einem Schwamm und einem Spülmaschinentab beseitigen. Zunächst wird ein Loch in den Schwamm geschnitten, in das der Spülmaschinentab dann eingefügt wird. Nachdem die Bewohner sich nun Putzhandschuhe angezogen und den Schwamm angefeuchtet haben, können sie beispielsweise die Dusche reinigen. Mit Bunt- oder Filzstiften bemalte Tische ließen sich ebenfalls mit einfachen Mitteln wieder auf Vordermann bringen. Der Farbe von Buntstiften könne man entweder mit Radiergummi oder – wenn dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat – mit Zahnpasta zu Leibe rücken. Die Farbe von Filzstiften kann mit Deospray entfernt werden. Dazu sollte es jedoch vorab an eine unauffällige gesprüht werden. Verträgt sich das Deospray mit dem Möbelstück kann es auch auf die beschmutzte Fläche gesprüht werden, bevor es mit etwas Wasser und einem Tuch wieder entfernt wird. Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de © Photodune

Netzwerken: Neue Plattform myDGNB

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat die neue digitale Netzwerkplattform „myDGNB“ der Öffentlichkeit präsentiert. Die Plattform richtet sich unter anderem an Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Unternehmen der Immobilien- und Finanzwirtschaft, Bauunternehmen, Produkthersteller, Kommunen, Hochschulen und alle anderen Interessenten. Über die Plattform haben sie Gelegenheit, Kontakte zu pflegen und Wissen zu teilen. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der persönlichen Präsentation der Nutzer, wobei das individuelle Profil als Visitenkarte innerhalb der DGNB-Gemeinschaft fungiert. Über die Netzwerkplattform werden außerdem sowohl exklusive als auch öffentliche Gruppen für verschiedene Teilnehmerkreise geboten. Den öffentlichen Gruppen können alle Interessenten beitreten. Sie erhalten dort unter anderem Informationen über Rabatte bei Veranstaltungen, können Presseberichte lesen und Jobbörsen beitreten. In den exklusiven Gruppen können DGNB-Mitglieder sich über Fachthemen austauschen und Dokumente teilen. Die DGNB sieht myDGNB als ein Langzeitprojekt und hofft, dass aus dem digitalen Austausch reale Partnerschaften hervorgehen, die allen Beteiligten Mehrwert bringen. Interessenten erreichen die Netzwerkplattform über my.dgnb.de. Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) weist auch schon auf ihren Tag der Nachhaltigkeit hin, der voraussichtlich am 27. und 28. Februar 2024 zum dritten Mal veranstaltet wird. Quelle und weitere Informationen: blog.dgnb.de/my.dgnb.de © wavepoint

Nachhaltigkeit: Revolution im Holzbau durch Robotertechnik

Einen Pavillon, der durch neue, computergestützte Methoden und robotische Fertigungsprozesse errichtet wurde, präsentierten die Wissenschaftler der Universitäten Freiburg und Stuttgart. Bei Baum des „livMatS Biomimetic Shell @ FIT“-Pavillon in Holzbauleichtbauweise ließ sich so laut der Forschenden eine erhebliche Ressourceneinsparung im Vergleich zum traditionellen Holzbau feststellen. Die Forschenden haben in den Pavillon auch eine thermisch aktivierte Bodenplatte aus Recyclingbeton eingebaut, die für eine umweltfreundliche Heizung und Kühlung sorgt. Zudem reguliert ein aus 4D-gedruckten Materialien und bioinspiriertes Beschattungssystem die Innentemperatur des Gebäudes. Es schützt das Innere vor hohen Wärmelasten im Sommer und lässt im Winter Sonneneinstrahlung zu. Der Pavillon ist eine Weiterentwicklung des ‚BUGA Holzpavillon 2019‘, eines temporären Bauwerkes. „Wir haben dieses Prinzip für ein dauerhaftes, geschlossenes Gebäude mit ganzjähriger Nutzung weiterentwickelt. Die Holzbauweise haben wir dahingehend optimiert, dass wir nachhaltigere Holzwerkstoffe nutzen und die Bauteile so angepasst haben, dass bei der robotischen Herstellung so wenig Verschnitt wie möglich entsteht“, erklärt Prof. Achim Menges vom Institut für Computerbasiertes Entwerfen und Baufertigung (ICD) und Sprecher des Exzellenzclusters IntCDC der Universität Stuttgart. Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/intcdc.uni-stuttgart.de © Fotolia

Wärmepumpen: Durchbruch in der Leistungseffizienz

Einen elektrischen Wirkungsgrad von 99,74 Prozent haben Forschende jetzt durch eine Wärmepumpen-Technologie erzielt. Möglich wurde dies durch Fortschritte in der Leistungselektronik, die speziell für die Elektrokalorik entwickelt worden ist. Der Effekt ist laut des Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik IAF dabei folgender: Wird an einem elektrokalorischen Material aus speziellen Keramiken oder Polymeren eine elektrische Spannung angelegt, erwärmt sich das Material. Sobald die Spannung entfernt wird, kühlt das Material wieder ab. Die elektrokalorischen Materialien bilden eine elektrische Kapazität. Der Leistungselektronik in dem System komme die Aufgabe zu, die elektrokalorischen Kapazitäten mehrmals pro Sekunde möglichst effizient und damit so verlustfrei wie möglich elektrisch zu laden und wieder zu entladen – in jedem Zyklus wird dabei Wärme gepumpt. Elektrokalorische Wärmepumpen gelten laut Frauenhofer IAF als besonders effizient – sie kommen ohne Kompressoren aus und benötigen keine Kältemittel. Dr. Stefan Mönch vom Fraunhofer IAF unterstreicht die Bedeutung dieser Entwicklung: „Durch unsere ultra-effiziente Leistungselektronik ist es erstmals realistisch, mit elektrokalorischen Wärmepumpen auch auf Systemebene deutlich über 50 Prozent der maximalen theoretischen Leistungszahl zu erreichen. Es besteht noch viel Forschungsbedarf, aber zukünftig könnte diese Technologie eine effizientere und vollständig emissionsfreie Lösung zum Heizen und Kühlen werden.“ Die Ergebnisse des Projekts „Elektrokalorische Wärmepumpen“ wurden teilweise im „IEE Journal of Emerging and Selected Topics in Power Electronics“ veröffentlicht. Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/ieeexplore.ieee.org/document/10107998 © Photodune

Urteil: Länder müssen ausländische Konkurrenz im Bausektor hinnehmen

Ein Überprüfungsmechanismus für ausländische Investitionen, der den Erwerb von als strategisch eingestuften regionalen Unternehmen durch ausländische Gruppen untersagt, ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Zu dieser Auffassung kam kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-106/22). Im Fall vorliegenden Fall wollte die ungarischen Betonbauelemente-Herstellerin Xella Magyarország wissen, ob das ungarische Ministerium für Innovation und Technologie, ihr den Kauf der Rohstoffabbau-Firma Janes és Társa untersagen darf. Der Minister hielt dies für notwendig. Er fürchtete, dass die Übernahme von Janes és Társa durch Xella Magyarország die langfristige Versorgungssicherheit für den Bausektor gefährden würde. Das Unternehmen Janes és Társa, das einer Dachgesellschaft mit Sitz in Bermuda, baut Kies, Sand und Ton ab. Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nicht durch das angeführte Ziel, die regionale Versorgung des Bausektors sicherzustellen, gerechtfertigt werden kann. Das Gericht erklärte, dass die Versorgungssicherheit für den Bausektor auf lokaler Ebene nicht als ein „Grundinteresse der Gesellschaft“ im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs angesehen werden kann. Es stellte auch fest, dass die Übernahme nicht zu einer „tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung“ im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs führen würde. Der vorliegende Fall ist kompliziert, da beispielsweise Xella Magyarország im Eigentum einer deutschen Gesellschaft steht. Über Dachgesellschaften und Besitzverhältnisse sind jedoch noch weitere Länder an der Betonbauelemente-Herstellerin beteiligt. Quelle und weitere Informationen: curia.europa.eu/C-106/22 © Fotolia