Autor: Astrid Stein
Wohnen: Boxspringsofas erobern das Wohnzimmer
Boxspringsysteme werden laut der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) auch im Wohnzimmer immer beliebter. Jochen Winning, Geschäftsführer der DGM hebt hervor, dass Boxspringsofas den gleichen Komfort wie ihre bettbezogenen Pendants bieten. Der Aufbau eines solchen Sofas ähnelt dem der Betten: Eine Federkernbox als Basis, darauf ein Polster, eventuell ergänzt durch eine weitere Polsterschicht. Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob es sich um ein Sofa mit oder ohne Boxspringsystem handelt. Das liegt daran, dass der mehrschichtige Aufbau im Inneren des Sofas verborgen ist. Laut Jochen Winning sind Boxspringsofas in der Regel fester als andere Polstermöbel und unterstützen eine ergonomische Sitz- oder Liegeposition. Das Angebot an Boxspringsofas ist riesig, sowohl in Design als auch in Funktionalität. Da der Begriff „Boxspring“ nicht geschützt ist, rät der DGM-Geschäftsführer potenziellen Käufern beim Erwerb eines solchen Möbelstücks auf das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ zu achten. Dieses Siegel garantiert laut DGM eine unabhängige Überprüfung auf Sicherheit, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit. Quelle: moebelindustrie.de © Photodune
Mietrenditen: Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen an der Spitze
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben deutschlandweit die höchsten Mietrenditen zu verzeichnen (Q2/2023). Im Hinblick auf die Mietrendite für Bestandswohnungen liegen Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) und Gera (Thüringen) mit 5,4 Prozent an der Spitze. Dies geht aus einer Analyse von ImmoScout24 hervor.Die Mietrenditen in den großen Metropolen liegen dagegen zwischen 2 und 3 Prozent für Bestands-sowie Neubauwohnungen. Bei den Neubauwohnungen erzielt Düsseldorf mit 2,3 Prozent die niedrigste durchschnittliche Mietrendite. Zum Vergleich: In Neunkirchen im Saarland lässt sich mit einer Neubauwohnung eine Mietrendite von 4,0 Prozent erzielen, im Vogelsbergkreis in Hessen von 3,9 Prozent und in Brandenburg an der Havel von 3,7 Prozent erzielen. Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24, betont, dass Immobilienkäufe trotz temporärer Preisschwankungen in den vergangenen fünf Jahren einen Wertzuwachs von 50 bis 60 Prozent verzeichneten. Sie empfiehlt Investoren auch kleinere Städte und Kreis in Betracht zu ziehen. Dort könne die Mietrendite im Durchschnitt mitunter höher ausfallen als in Deutschlands Metropolen. Quelle: immobilienscout24.de © Fotolia
Kellerumbau: Vorgaben beachten
Das Ausbauen von Kellerräumen zu Wohnzwecken kann eine Baugenehmigung erfordern. Dies betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn es handelt es sich um eine sogenannte Nutzungsänderung, wenn Hausbesitzer aus ihrem Kellerabstellraum eine eigenständige Wohnung machen möchten. Diese Veränderung benötigt in den meisten Fällen eine behördliche Zustimmung. Die jeweiligen Landesbauordnungen legen spezifische Vorgaben für solche Umbauten fest. Sie bestimmen beispielsweise die Mindesthöhe der Räume und sorgen dafür, dass ausreichend Licht und Luft vorhanden ist. Darüber hinaus sind die Brandschutzvorgaben und die Energieeinsparverordnung zu beachten. Der VPB rät Hausbesitzern dringend, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde über die Machbarkeit und die entsprechenden Auflagen zu erkundigen. Erst wenn alle Bedingungen und Richtlinien geklärt sind, sollte die detaillierte Planung und Finanzierung des Vorhabens erfolgen.Quelle: VPB © Photodune
Klimaziele 2030: Deutschland verpasst eigene Vorgaben
Deutschland verfehlt mit den bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sein Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Stattdessen erreicht das Land lediglich eine Reduzierung von 63 Prozent. Dies bedeutet, dass Deutschland eine Diskrepanz von 331 Millionen Tonnen Treibhausgasen gegenüber des Bundes-Klimaschutzgesetzes aufweist. Es bestehe aber die Möglichkeit, diesen Wert durch zusätzliche Aktionen auf 194 Millionen Tonnen zu reduzieren. Das geht aus dem Projektionsbericht 2023 hervor, den das Öko-Institut mit weiteren Forschungspartnern im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt hat. Der Projektionsbericht offenbart weiterhin, dass Deutschland bis 2045 auch das angestrebte Ziel der Treibhausgasneutralität nicht erfüllen wird. Selbst mit geplanten, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen verblieben 157 Millionen Tonnen Treibhausgase in der Atmosphäre. Öko-Institut-Experte Ralph O. Harthan sieht im Vergleich zu 2021 zwar Verbesserungen, meint aber: „Die muss Bundesregierung weitere Schritte unternehmen, um die Lücke bis 2045 zur Netto-Null bei den klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu schließen.“ Der Bericht zeigt auch, dass unterschiedliche Sektoren variabel zur Emissionsreduktion beitragen. Die Energiewirtschaft leistet den Hauptbeitrag, gefolgt von Industrie, Verkehr und Gebäuden. Im Gebäudesektor seien neueingebaute Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien – in Form von Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasse – als Klimaschutzmaßnahmen ein wichtiger Hebel. Der „Projektionsbericht 2023 für Deutschland“ kann kostenlos über die Internetseite umweltsbundesamt.de heruntergeladen werden. Quelle und weitere Informationen: www.oeko.de/umweltbundesamt.de © Photodune
Öffentlicher Raum: Gericht verbietet Geldautomaten auf Gehweg
Die Platzierung eines Geldautomaten auf einem öffentlichen Gehweg muss nicht genehmigt werden muss. Das hat Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG 1 K 342.18 und VG 1 K 98.19). Eine Gesellschaft, die in ganz Deutschland Geldautomaten betreibt, hatte in Prenzlauer Berg vor einem Mehrfamilienhaus einen Geldautomaten installiert. Dies war vom Bezirksamt Pankow wegen fehlender Sondernutzungserlaubnis beanstandet worden. Trotz der Argumente, dass der Geldautomat der Bevölkerung zugutekäme und lediglich eine kleine Fläche beanspruche, betonte das Gericht, dass öffentliche Interessen Vorrang hätten.Die Befürchtung des Bezirksamts, dass Gehwege einen privaten kommerziellen Charakter erhalten könnten, wurde vom Verwaltungsgericht geteilt. Das VG kam zur Auffassung, dass das wirtschaftliche Interesse der klagenden Gesellschaft gegenüber den öffentlichen Interessen zurückstehen müsse. Das Bezirksamt war somit im Recht, als es die Entfernung des Geldautomaten anordnete. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Quelle: berlin.de © Fotolia
Virtual Reality: Stadtplanung der Zukunft
Die Kartografen der Ruhr-Universität Bochum verwenden Virtual Reality (eine sogenannte „Unity“-Game-Engine), um städtische Szenarien in 3D nachzubilden und mögliche bauliche Auswirkungen deutlich zu machen. Julian Keil und Marco Weißmann aus dem Team von Prof. Dr. Frank Dickmann haben dazu eine Art innovativen Laborbaukasten entwickelt, der virtuelle Nachbildungen des Verkehrs und der Umgebung ermöglicht. So können geplante Veränderungen direkt visualisiert werden, etwa wie sich Straßenverkehr verhält oder ob Konflikte zwischen Fußgängern und Autos auftreten. Zudem wollen die Forscher mittels der Virtual Reality herausfinden, welchen Einfluss die Stadtplanung auf die Einwohner haben könnte. Anwohner einer lauten Straße könnten beispielsweise ein höheres Stresslevel aufweisen, auch wenn sie den Lärm möglicherweise nicht bewusst wahrnehmen. In VR-Simulationen erleben Probanden verschiedene Szenarien, während gleichzeitig Indikatoren wie Hautleitfähigkeit gemessen werden. Bei den Untersuchungen wurde bereits festgestellt, dass erhöhtes Verkehrsaufkommen an einer Straße bei den Probanden Stress auslöst. Zukünftige Studien sollen weitere Messungen wie Herzfrequenz, Blutdruck und Pupillengröße einbeziehen. Die Finanzierung des 3D-Modellierungsprojekts erfolgte durch das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen. Quelle und weitere Informationen: news.urb.de © wavepoint