Autor: Astrid Stein
Hauskauf: Förderstopp bei vier KfW-Förderprogrammen
Zu Verunsicherung in Bezug auf die Eigenheimförderung könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts führen. Dieses hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt (2 BvF 1/22). Das Gesetz zielte darauf ab, eine im Jahr 2021 vorgesehene, aber nicht genutzte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ [später in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt] für zukünftige Haushaltsjahre verfügbar zu machen. Von dem Urteil sind laut Wirtschaftswoche auch Neubauförderprogramme betroffen, die das Bundesministerium erst in diesem Jahr auf den Weg gebracht hatte. Konkret geht es um den Förderstopp für zinsverbilligte Kredite der KfW, und zwar für die vier Programme „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (134), „Altersgerechtes Umbauen“ (455-B), „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (202) sowie das „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ (805). Die KfW weist darauf hin, dass bereits zugesagte Förderdarlehen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Kreditaufnahmen nicht erfüllt, die durch Notlagen bedingt sind. Die Nichtigkeit des Gesetzes hat zur Folge, dass der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro reduziert wird. Für bereits eingegangene Verpflichtungen, die dadurch nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitige Kompensationen finden. Quellen: bundesverfassunggericht.de/(2 BvF 1/22)/wiwo.de/rtl.de/kfw.de © wavepoint
Rundfunkbeitrag: Klägerin muss trotz Unzufriedenheit zahlen
Kritik an der Programm- und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Das erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, AZ: 7 BV 22.2642). Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim zuvor die Rundfunkbeitragspflicht aufgrund angeblichen „strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ infrage gestellt. Das Verwaltungsgericht München wies diese Klage in erster Instanz zurück und ließ die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu. In der Berufung betonte der BayVGH, dass der Rundfunkbeitrag gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein als Gegenleistung für die Rundfunkempfangsmöglichkeit erhoben wird. Das Hauptziel des Beitrags besteht darin, eine unabhängige, bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes garantiert die Programmfreiheit, die die institutionelle Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten schützt und sie vor externer Beeinflussung bewahrt. Das Gericht machte weiterhin deutlich, dass die Kontrolle über die Einhaltung verfassungsmäßiger Vorgaben durch die pluralistisch besetzten Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten erfolgt. Einwände bezüglich der Programminhalte beeinflussen demnach nicht die Rundfunkbeitragserhebung. Betroffene haben die Möglichkeit, sich an die vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten zu wenden. Gegen das Urteil kann die Klägerin binnen eines Monats beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Quelle: vgh.bayern.de/AZ: 7 BV 22.2642 © Photodune
Möbel: Portal liefert Tipps zum Selbermachen
Das Interesse am Selbermachen wächst laut des Portals brigitte.de stetig, insbesondere an DIY-Möbeln. Statt immer nur fertige Produkte zu kaufen, ziehen viele Menschen es vor, ihre eigenen Kreationen herzustellen. Dieser Trend zeige sich auf verschiedene Weise – von Upcycling alter Gegenstände über die eigene Herstellung eines Waschmittels bis zum Anbau von Lebensmitteln. Wer sich dem Do-it-yourself-Prinzip nähern möchte, kann mit kleineren Projekten beginnen. Dazu liefert das Portal einige DIY-Möbelideen. Ein Bücherturm könne beispielsweise als Beistelltisch dienen. Alles, was dazu benötigt wird, sind aussortierte Bücher, Farbe sowie eine Heißklebepistole. Die Bücher werden übereinander geklebt, bemalt und können dann als Tisch verwendet werden. Auch lässt sich auf eigene Faust ein Couchtisch herstellen, und zwar aus einem Drahtkorb und einem Holztablett. Mit einigen Schrauben und etwas Farbe ist schnell einen neuen Tisch entstanden. Mit wenigen Kisten, einer Holzplatte und optionalen Rollen können DIY-Fans ein individuelles Regal erstellen. Größere DIY-Möbelprojekte, insbesondere mit Paletten, bieten ebenfalls zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Paletten-Sofas für den Garten oder Garderoben für das Wohnzimmer – der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Es gibt sogar Anleitungen für den Bau eines Bettes aus Paletten. Für diejenigen, die Inspiration suchen, bietet der Artikel weitere Tipps und Ideen. Quelle: brigitte.de © Fotolia
Wohnimmobilienmarkt: Das sind die Entwicklungen
Tel Aviv hat als teuerste Immobilienstadt im Wirtschaftsraum Europa-Arabien-Afrika (EMEA-Raum) mit einem Quadratmeterpreis von 14.740 EUR Paris überholt. Südosteuropäische Länder wie Bosnien-Herzegowina, Ungarn und Kroatien verzeichneten beachtliche Preissteigerungen von über 20 Prozent. Im Gegensatz dazu erlebten Großbritannien und Dänemark deutliche Preisrückgänge von 17,9 bzw. 9,6 Prozent. Das geht aus dem Deloitte-Property-Index hervor. Das Jahr 2022 stand laut Deloitte im Zeichen der nachhaltigen Transformation im Immobiliensektor, getrieben durch Herausforderungen wie die Energiekrise. Projektentwickler und Hausbesitzer integrierten verstärkt alternative Energielösungen, darunter Sonnenkollektoren und geothermische Systeme. Diese Veränderungen begünstigten Mietwohnkonzepte in Europa und führten zu einer steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen und energieeffizienten Wohnlösungen. In Deutschland verlangsamte sich der Immobilienboom, wobei der Kaufpreisanstieg moderat blieb, während die Mieten aufgrund von Wohnungsmangel und zurückgehender Bautätigkeit stiegen. Die deutsche Wohnimmobilienlandschaft zeigte weiterhin erhebliche Unterschiede, wobei München mit 11.400 Euro pro Quadratmeter deutlich über dem Durchschnitt lag. Trotz externer Herausforderungen wie steigenden Energiekosten und erhöhten Finanzierungskosten erwarten die Experten ab 2023 eine Stabilisierung auf dem Investitionsmarkt. Quelle: www2.deloitte.com © Photodune
Junges Wohnen: Wohnheimplätze verdoppelt
Die Anzahl der in der sozialen Wohnraumförderung geplanten Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende hat sich in diesem Jahr durch das Förderprogramms „Junges Wohnen“ mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor. Während 2022 noch rund 2.700 neue Wohnheimplätze geplant waren, steigt die Zahl 2023 auf etwa 5.700. Bei der geplanten Modernisierung seien es dieses Jahr 3.500 Plätze im Vergleich zu 1.400 im Vorjahr. Das Ziel des Programms ist es, jungen Menschen, besonders in Großstädten, bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Es handelt sich dabei um ein Subprogramm des sozialen Wohnungsbaus, das sowohl Neubauten als auch Modernisierungen fördert.Das Bundesbauministerium hat 500 Millionen Euro für das Förderprogramm. Die Bundesländer sind zuständig für die Umsetzung des Programms. Das Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ ist ein Teilprogramm des sozialen Wohnungsbaus. Quelle: bmwsb.de © Photodune
Fahrradgaragen: Bauvorschriften beachten
Für den Bau von Fahrradgaragen kann in einigen Regionen eine Genehmigung erforderlich sein. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wer bereits eine bestehende Garage oder einen Geräteschuppen besitzt, habe meist keine Probleme. Diese zu nutzen, sei zulässig. Bauherren, die eine neue Fahrradgarage errichten möchten, sollten sich laut VPB jedoch mit den jeweiligen Landesbauordnungen auseinandersetzen. In diesen könne festlegt werden, ob eine Baugenehmigung nötig ist, etwa aufgrund von bestimmten Größen- oder Höhenvorgaben. Neben den Landesbauordnungen können auch die kommunalen Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne Vorgaben enthalten. Der VPB empfiehlt, vor der Errichtung oder dem Kauf einer Fahrradgarage Rücksprache mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden zu halten. Dies verhindere mögliche Konflikte und stelle sicher, dass alle Vorgaben korrekt umgesetzt werden.Quelle: VPB © Photodune