Autor: Astrid Stein
Deko: Leuchten-Trends 2024
Im Jahr 2024 liegen Leuchten aus verschiedenen Materialien wie Metall, Papier und Glas im Trend. Die Leuchten können teilweise nicht nur Licht spenden, sondern auch weitere Funktionen erfüllen. So gibt es zum Beispiel eine Tischleuchte, die Smartphone-Akkus aufladen kann. Außerdem sind auch sehr auffällige Leuchten gefragt. Diese gibt es kommen unter anderem in Kugelform, skulpturartig oder mit glockenartigem Schirm daher. Weiterhin gefragt sind aber auch praktische Lösungen fürs Homeoffice oder Wandleuchten, die nicht viel Platz wegnehmen. Wer sich verschiedene LED-Leuchten ansehen möchte, wird auf „schoener-wohnen.de“ fündig.Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune
Altersgerechtes Wohnen: Angebot in Deutschland
Deutliche regionale Unterschiede im Angebot altersgerechter Wohnungen in Deutschland zeigt eine gemeinsame Auswertung von immoverkauf24 und ImmoScout24. Demnach ist der Mangel an solchen Wohnungen in Ostdeutschland am ausgeprägtesten. Dies steht im Kontrast zu Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, in denen es ein breiteres Angebot an altersgerechten Immobilien zum Kauf gibt. Bei der Verfügbarkeit von Mietwohnungen für ältere Menschen führen Berlin, Rheinland-Pfalz und Bayern. Die Preise für seniorengerechte Wohnungen sind in Hamburg mit 7.339 Euro pro Quadratmeter, in Berlin mit 6.975 Euro pro Quadratmeter und Bayern mit 6.823 Euro pro Quadratmeter am höchsten. Auch die Mieten für seniorengerechten Wohnraum sind mit jeweils rund 16 Euro pro Quadratmeter in Hamburg, Berlin und Bayern extrem hoch. Der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum wird in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter steigen. Die Studie betont die Notwendigkeit, diesen Trend zu berücksichtigen und politische Maßnahmen anzupassen, um ein ausgewogenes Angebot zu schaffen und die Wohnsituation älterer Menschen zu verbessern. Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de © wavepoint
Gutachten: Günstigerer Wohnungsbau möglich?
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weist darauf hin, dass ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz die Möglichkeit beleuchtet, im Bauvertragsrecht durch einfachere Standards günstiger zu bauen, ohne die Wohnqualität zu beeinträchtigen. Die derzeitigen strengen DIN-Normen führen laut GdW oft zu unnötig hohen Baukosten. Das Gutachten empfehle gesetzliche Änderungen, um vereinfachte und kostengünstigere Bauweisen rechtssicher zu ermöglichen. Dies könnte deutlich günstigere Baupreise ermöglichen, während gleichzeitig gute Wohnstandards beibehalten werden. Der Blick ins europäische Ausland zeige, dass ein erheblicher Spielraum für solche Vereinfachungen besteht, der genutzt werden könnte. Schließlich wird hervorgehoben, dass eine Entkopplung der werkvertraglichen Leistungsverpflichtungen von den anerkannten Regeln der Technik notwendig ist, um günstigere und dennoch qualitativ gute Standards zu ermöglichen. Interessenten, die mehr zum Thema oder über das Rechtsgutachten erfahren möchten, werden fündig unter: gdw.de. Quelle: gdw.de © Fotolia
Heizen: Vor- und Nachteile von Wasserstoff
Ab 2024 verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Einsatz erneuerbarer Energien für neue Heizsysteme, wobei Wasserstoff als eine mögliche Alternative zu Erdgas in Betracht gezogen wird. Trotz der Kompatibilität von Wasserstoff mit bestehenden Heiztechniken und Gasnetzen, existieren aktuell keine Heizungen, die ausschließlich mit Wasserstoff betrieben werden können. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass grüner aus Elektrolyse oder blauer aus Erdgas gewonnener Wasserstoff derzeit praktisch nicht verfügbar sei. Grund dafür ist laut Energieberatung der Verbraucherzentrale, dass es hierfür nur wenige Produktionsstätten gibt. Insgesamt betrachtet, werde Wasserstoff zunächst bevorzugt in der Industrie und im Gewerbe verfügbar sein. Für die Beheizung von Wohngebäuden werden andere Alternativen wie Wärmepumpen empfohlen, die sich als effizient und nachhaltig erwiesen haben. Bei Fragen zum Heizungsaustausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit einer kostenlosen Hotline weiter, Tel. 0800/809 802 400. Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Photodune
Urteil: Keine Räumung bei Ausbleiben von Spenden
Ein Mieter gerät nicht in Zahlungsverzug, wenn vereinbarte Spendengelder des Vermieters zur Mietzahlung ausbleiben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 2 U 115/22) entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine gemeinnützige Stiftung, die ein Museum in einem angemieteten Geschäftshaus betrieb. Die Vermieterin leistete eine Spende, mit der die gemeinnützige Stiftung die Miete beglich. 2020 wurde das Gebäude jedoch an einen neuen Eigentümer verkauft. Jedoch überwies diese Immobiliengesellschaft keine Spendengelder mehr an die gemeinnützige Stiftung, obwohl dies anders vereinbart worden war. Die Stiftung konnte die Miete daher nicht mehr zahlen und geriet in Zahlungsverzug. Die Immobiliengesellschaft klagte daraufhin die ruckständige Miete ein.Das Gericht wies die Klage auf Räumung und Mietzahlung zurück, da die Stiftung der Immobiliengesellschaft durch das Ausbleiben der Spenden faktisch keine Miete schuldete. Die ursprünglich vereinbarte Miete wurde durch die als Spende deklarierten Zahlungen reduziert. Die Beteiligten hatten die Spendenvereinbarung separat ausgehandelt, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Spende galt nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung, sondern zur Förderung gemeinnütziger Zwecke. Dies ermöglichte eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Spende, was für beide Parteien vorteilhaft war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Quelle: AZ: 2 U 115/22/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de © Fotolia
Immobilienverrentung: Kostenlose Vorträge zum Thema
Ältere Immobilienbesitzer stehen oft vor der Frage, wie es mit ihrer Immobilie weitergehen soll. Ein kostenloser Online-Vortrag mit dem Titel „Immobilie verrenten – Haus zu Geld machen?“ der Verbraucherzentrale bietet jetzt Hilfestellungen und zeigt unter anderem verschiedene Arten der Immobilienverrentung auf. Der Vortrag behandelt Themen wie den Verkauf mit Nießbrauch oder Rückvermietung, Teilverkauf sowie Kreditlösungen wie Hypotheken und Darlehen. Diese Optionen ermöglichen es, das eigene Haus zur Aufbesserung der Rente zu nutzen oder finanzielle Unterstützung für Kinder zu gewähren. Es werden vier Termine für den Online-Vortrag angeboten, die von verschiedenen Verbraucherzentralen organisiert werden. Der Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen ist am Montag, 22. Januar, 10 bis 11 Uhr. Die Vorträge der Verbraucherzentrale Sachsen folgen am Montag, 22. Januar, 17 bis 18 Uhr, sowie am Freitag, 26. Januar, 10 bis 11 Uhr. Die Verbraucherzentrale Bremen informiert voraussichtlich am Mittwoch, 24. Januar, von 10 bis 11 Uhr, zum Thema. Quelle: vebraucherzentrale.de © Fotolia