Autor: Astrid Stein
Wohnen: Möbel für kleine Räume
In kleinen Wohnungen sind multifunktionale Möbel unverzichtbar. Dabei kann es sich unter anderem um Schlafsofas, Schrankbetten oder Hochbetten handeln. Diese Möbelstücke bieten mehrere Nutzungsmöglichkeiten und sparen dadurch wertvollen Platz. Zusätzlich können zusammenklappbare Möbelstücke wie Klappstühle oder ausziehbare Tische, die sich bei Bedarf leicht verstauen bzw. wieder verkleinern lassen, den Wohnraum flexibel gestalten. Somit bieten sie auch praktische Lösungen für spontane Besucher. Besonders Hochbetten bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, den Raum unter dem Bett als Arbeitsplatz oder Stauraum zu nutzen. Das erlaubt eine effiziente Nutzung der vorhandenen Fläche, besonders in hohen Räumen. Ebenfalls nützlich sind Betten mit integrierten Stauräumen unterhalb der Matratze. Diese bieten zusätzlichen Platz für Bettwäsche oder saisonale Kleidung bieten und reduzieren den Bedarf an Schränken. Deckenhohe Regalsysteme sind ebenfalls eine ausgezeichnete Lösung für kleine Räume. Bücher, Dekorationsartikel oder Pflanzen können darauf stilvoll präsentiert werden. In Couchtischen mit eingebauten Schubladen können kleinere Gegenstände bei Bedarf schnell verstaut werden. Die entsprechenden Einrichtungsgegenstände können entweder im Geschäft oder auf dem Flohmarkt erworben oder – bei handwerklichem Geschick – auch in Eigenregie angefertigt werden. © immonewsfeed
Aktien: Wohnimmobilien schlagen Gewerbeimmobilien
Wohnimmobilienaktien schneiden aktuell deutlich besser abschneiden als Gewerbeimmobilienaktien. Mit 21,1 Punkten bleibt die Grundstimmung bei Wohnimmobilienaktien im ersten Halbjahr 2024 auf einem hohen Niveau. Im zweiten Halbjahr 2023 lag sie noch bei 22,8 Punkten. Die Grundstimmung für Gewerbeimmobilien-Aktien liegt dagegen bei -7,2 Punkten. Im zweiten Halbjahr 2023 lag die Grundstimmung bei -10,7 Punkten. Dies geht aus dem „Kirchhoff Stimmungsindikator Immobilien-Aktien“ hervor. 88 Prozent der befragten Analysten und 81 Prozent der befragten Unternehmensvertreter erwarten 2024 zudem einen Rückgang der Immobilienwerte in Bezug auf Gewerbeimmobilien. Im Bereich der Wohnimmobilien erwarten nur 55 Prozent der befragten Analysten und 73 Prozent der befragten Unternehmensvertreter einen Rückgang der Immobilienwerte. Auf lange Sicht sehen die Befragten bei Gewerbeimmobilien allerdings nur „eine niedrigere Wahrscheinlichkeit weiterer Abwertungen“ und bei Wohnimmobilien nur „ein geringes Risiko an Wertverlusten“. Obwohl die Entwicklungsaussichten für Immobilienaktien als positiv bewertet werden, bleiben Herausforderungen bestehen. Das Finanzierungsumfeld und Bewertungsniveau werden als aktuelle Probleme angesehen. Environmental-Social-Governance-Anforderungen und die Regulatorik langfristige Herausforderungen gesehen. Die vollständige Studie steht Interessenten unter kirchhoff.de kostenlos als PDF zum Lesen bereit. © immonewsfeed
Doppelhaushälfte: Das sind die Vor- und Nachteile
Die Entscheidung für eine Doppelhaushälfte bringt sowohl finanzielle als auch praktische Vorteile mit sich. Ein entscheidender Vorteil ist, dass sie im Vergleich zu einem freistehenden Einfamilienhaus oft erschwinglicher ist. Zudem bietet ein Doppelhaushälfte die Möglichkeit, eine Seite des Hauses selbst zu bewohnen und die andere zu vermieten. Die Mieteinnahmen können helfen, Hypotheken oder andere laufende Kosten zu decken. Ein weiterer Vorteil von Doppelhaushälften ist die Energieeffizienz. Da die beiden Doppelhaushälften eine gemeinsame Wand teilen, profitieren sie von einer gegenseitigen Wärmedämmung. Dies kann dazu führen, dass die Heizkosten für beide Parteien geringer ausfallen. Es geht weniger Wärme nach außen verloren Diese Art der Bauweise bietet eine effektive Möglichkeit, Energie zu sparen. Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die bedacht werden müssen. Da das Grundstück zwischen den Bewohnern der Doppelhaushälften geteilt wird, ist ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis essenziell. Zudem ist eine gute Schallisolierung unerlässlich, um Lärmbelästigung zu vermeiden und die Privatsphäre zu wahren. Ein weiterer Nachteil ist, dass aufgrund der Bauweise auf einer Seite des Hauses keine Fenster vorhanden sind. Dadurch kann die Belichtung und die Belüftung des Hauses einschränkt sein. © immonewsfeed
Wärmepumpen: Informationen zur Förderung
Hat die Einführung neuer Förderungen für den Heizungsaustausch zu einem Anstieg der Nachfrage nach Wärmepumpen geführt? Die Antworten des Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und der Heizungsbranche gehen auseinander. „Die Förderung insbesondere auch für die Wärmepumpe wird mehr und mehr angenommen“, sagte der Bundeswirtschaftsminister gegenüber der Rheinischen Post. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) teilt dagegen mit, dass der Absatz von Wärmepumpen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 52 Prozent eingebrochen sei. Wurden im ersten Quartal 2023 noch 96.500 Wärmepumpen abgesetzt, waren es im ersten Quartal 2024 laut BDH nur 46.000 Geräte. Grund dafür sei eine Verunsicherung der Verbraucher. Daher sei eine breit angelegte Informationskampagne erforderlich, durch die Verbraucher mit Informationen versorgt werden. Allgemein soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften den Austausch alter Heizungssysteme gegen klimafreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen durch Tilgungszuschüsse sowie zinsgünstige Kredite erleichtern. Langfristig soll sie dazu beitragen, die Sanierungsquote zu erhöhen und die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern. Konnten erst nur Eigentümer von von ihnen selbst bewohnten Einfamilienhäusern die Förderung in Anspruch nehmen, sind es seit Ende Mai auch Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. © immonewsfeed
Bauabnahme: Rechte und Fristen
Eine Frist von fünf Jahren haben Bauherren nach der Bauabnahme, um Mängelrechte geltend zu machen. Diese Gewährleistungsfrist ermöglicht es den Bauherren im Falle von Mängeln, die auf Planungs- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind, eine Nachbesserung zu verlangen. Selbst wenn seit der Abnahme und dem Einzug bereits knapp fünf Jahre vergangen sind, muss die Baufirma die Kosten für die Behebung der Mängel tragen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin. Etwa drei bis vier Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollten Bauherren ihr Haus auf mögliche Mängel untersuchen. Dazu gehören Feuchtigkeitsstellen, Abplatzungen an Oberflächen oder Lockerungen bei Schneegittern, Rinnen oder Geländern. Ein unabhängiger Sachverständiger könne am besten beurteilen, ob es sich um normalen Verschleiß oder um Mängel aufgrund fehlerhafter Planung oder unsachgemäßer Ausführung handelt. Sachverständige sind erfahrene Experten, die nicht nur wissen, wo sie nach Mängeln suchen müssen, sondern auch die Ursachen für diese Mängel identifizieren können. Bauherren können so rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sicherstellen, dass ihr Haus die vertraglich zugesicherte Qualität hat und ein Haus ohne Mängel ist, für das sie bezahlt haben. © immonewsfeed
Balkon: Diese Sichtschutzlösungen liegen im Trend
Sichtschutzelemente wie ein Sichtschutzzaun aus Bambus oder textile Balkonbespannungen erhöhen die Privatsphäre auf dem Balkon. Sie schirmen effektiv vor Blicken ab und tragen zu einer gemütlichen Atmosphäre bei. Sichtschutzzäune aus Bambus oder Balkonbespannungen finden sich in jedem Baumarkt. Sie lassen sich leicht am Balkongeländer anbringen. Eine alternative Möglichkeit ist die Verwendung von Pflanzen als Sichtschutz. Diverse Grün- und Blütenpflanzen, strategisch in unterschiedlichen Höhen angeordnet, schaffen eine natürliche Barriere. Für eine umfassende Begrünung empfiehlt es sich, Balkonkästen sowohl mit hochwachsenden als auch mit hängenden Pflanzen zu bestücken. Um den Balkon zusätzlich aufzuwerten, können verschiedene Pflanztöpfe auf dem Boden arrangiert werden. Diese sorgen nicht nur für Sichtschutz, sondern auch für ein ansprechendes grünes Ambiente. Eine durchdachte Platzierung der Pflanzen und Töpfe kann den Balkon in eine private grüne Oase verwandeln. © immonewsfeed