Immobilien: Das müssen unverheiratete Paare wissen

Unverheiratete Paare, die gemeinsam Immobilien erwerben, genießen nicht dieselben rechtlichen Sicherheiten wie Verheiratete. Daher ist es entscheidend, rechtliche Vorkehrungen zu treffen, um unerwartete Schwierigkeiten zu vermeiden. Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin. Sie empfiehlt, sich insbesondere mit drei Hauptthemen auseinanderzusetzen: der Eintragung ins Grundbuch, den Kreditvereinbarungen und den Regelungen bei einer Trennung oder im Todesfall. So sollte sichergestellt werden, dass beide Partner im Grundbuch eingetragen sind. Nur so haben beide rechtliche Ansprüche auf das Eigentum. Die Eigentumsverhältnisse können auch anteilig im Grundbuch eingetragen werden, zum Beispiel, wenn einer der Partner mehr Eigenkapital aufwendet als der andere. Zudem sollten beide Partner den Kreditvertrag unterschreiben, um gemeinsam für die Rückzahlung verantwortlich zu sein. Das senkt das Ausfallrisiko für die Bank und schafft potenziell bessere Zinskonditionen. Allerdings haften dann auch beide zu 100 Prozent für den Kredit. Auch sei es „in dieser Lebenssituation unumgänglich“ einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen. Es sollte entweder ein Partnerschaftsvertrag aufgesetzt oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet werden. Ziel ist es in beiden Fällen, die Eigentumsverhältnisse zu klären und Regelungen für die Finanzierung sowie für den Fall einer Trennung oder des Todes eines Partners zu treffen. Dies bietet rechtliche Klarheit und verhindert zukünftige Konflikte über das gemeinsame Vermögen. © immonewsfeed

Hausanbau: So gelingt die Planung

Die Erweiterung eines Hauses durch einen Anbau bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten und steigert den Wert. Vor Baubeginn ist eine sorgfältige Planung essenziell. Hierzu zählt die Entscheidung, welche Art von Anbau realisiert werden soll – ob ein zusätzliches Zimmer, ein Wintergarten oder eine Einliegerwohnung. Wichtig ist auch die Abstimmung mit einem Architekten, um die Raumplanung optimal an das bestehende Gebäude und die persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Für den Anbau ist in vielen Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Zudem sollten bautechnischen Aspekte beachtet werden wie beispielsweise die Tragfähigkeit des Bestandsgebäudes, die statischen Anforderungen sowie die Materialwahl für den Anbau. Das Material muss so beispielsweise sowohl funktional sein als auch ästhetisch zum bestehenden Haus passen. Der Anbau bietet eine hervorragende Gelegenheit, nachhaltige Materialien zu integrieren. Dies könnte den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen oder umweltfreundlichen Dämmmaterialien umfassen, um den Energiebedarf zu minimieren. Für das Vorhaben ist eine detaillierte Kostenaufstellung wichtig, durchdachte Finanzierungsmodelle und mögliche staatliche Förderungen sollten dabei berücksichtigt werden. Zudem können durch eine frühzeitige Einbindung der Nachbarn spätere Konflikte vermieden werden. © immonewsfeed

Wärmepumpen: In Neubauten dominieren sie

2023 wurden 64,6 Prozent der neuen Wohngebäude in Deutschland mit Wärmepumpen als primäre Heizquelle ausgestattet. Dieser Anteil hat sich seit 2014 mehr als verdoppelt. Besonders in Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Einsatz von Wärmepumpen mit 68,9 Prozent verbreitet, während in Mehrfamilienhäusern zu 41,1 Prozent diese Technologie genutzt wird. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes hervor. Erneuerbare Energiequellen waren 2023 bei 69,3 Prozent der neu errichteten Wohngebäude die Hauptenergiequelle zum Heizen. Dies zeigt eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2014, als der Anteil noch bei 38,5 Prozent lag. Zu den erneuerbaren Heizquellen zählen neben Wärmepumpen beispielsweise auch Pelletheizungen, Solarthermie und Biogas. Rund 67.900 (80,7 Prozent) der 2023 genehmigten Wohngebäude sollen primär mit erneuerbarer Energie beheizt werden. In den meisten Fällen (76,3 Prozent) sollen dazu Wärmepumpen eingesetzt werden. Der rückläufige Trend bei der Nutzung von Erdgas bei den 2023 genehmigten Wohngebäuden (7,3 Prozent) bestätigt den Wandel hin zu nachhaltigeren Energiequellen. © immonewsfeed

Nachbarschaftsstreit: Wie Du mir, so ich Dir

Heckenbesitzer, deren eigene Gewächse ebenfalls die gesetzlichen Höhen überschreiten, dürfen keine Kürzungsansprüche gegenüber ihren Nachbarn geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor (AZ: 2 S 85/23). Im vorliegenden Fall wurde dieser Rechtsgrundsatz aufgrund eines Streits zwischen zwei Nachbarn in Ludwigshafen angewendet, die beide zu hohe Hecken hatten. Einer der Nachbarn verlangte vom anderen, den Rückschnitt seiner 2,20 Meter hohen Hecke. Jedoch hatte auch er selbst zu hohe Pflanzen. Der Fall landete vor dem Amtsgericht, das den Nachbarn der 2,20 Meter hohen Hecke zu einem Rückschnitt der Hecke verurteilte. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Diese hatte beim Landgericht Frankenthal Erfolg. Die Richter urteilten, dass gegenseitige Verstöße gegen Vorschriften Rechtsansprüche negieren können. Juristen nennen sprechen dabei vom Grundsatz nach „Treu und Glauben“. Wer selbst gegen Regeln verstößt, kann demnach nicht dieselbe Regelkonformität von anderen erwarten. © immonewsfeed

Kochen: Mithilfe von Apps die Geräte steuern

Dank smarter Technologien kann der Alltag erheblich vereinfacht werden. Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche, betont, wie die Integration intelligenter Geräte das Kocherlebnis bereichert. Geräte lassen sich bequem per Smartphone oder Tablet steuern, wodurch alltägliche Küchenarbeit erleichtert wird. Innovative Funktionen wie Kameraüberwachung im Backofen oder sensorgesteuerte Kochfelder erlauben eine präzise Kontrolle des Kochprozesses. Nutzer können mithilfe einer App beispielsweise Garprozesse überwachen und Einstellungen von überall anpassen, was zusätzlichen Komfort in die Küchenroutine bringt. Die Integration der Küchengeräte in ein gesamtes Smart-Home-System ermöglicht eine umfassende Hausautomatisierung. Dies reicht von der Beleuchtungssteuerung bis zum Energiemanagement, wodurch auch die Effizienz im Haushalt gesteigert werden kann. Fachhändler bieten individuelle Beratungen an, damit ihre Kunden den besten Nutzen aus den intelligenten Küchenlösungen ziehen können. © immonewsfeed

Investmentmarkt: Wohnimmobilien sind gefragt

Investoren planen, in den nächsten drei Jahren 63,8 Milliarden Euro in den europäischen Wohnimmobiliensektor zu investieren. Fast die Hälfte der befragten Investoren (48 %) möchte den Anteil von Wohnimmobilien in ihren Portfolios bis 2026 erhöhen. Das ergab eine Befragung von Savills und Savills Investment Management. Mehrfamilienhäuser und Studentenwohnen sind dabei die bevorzugten Investitionsziele. „Die Investoren konzentrieren sich dabei auf die reiferen Segmente des Wohnungsmarktes, nämlich den Mehrfamilienhaussektor und Studentenwohnen“, so Global Chief Investment Officer Andrew Allen von Savills Investment Managment. Der Wohnimmobilienmarkt ist zum größten Immobilieninvestmentsektor in Europa avanciert und wird voraussichtlich weiter wachsen. Qualität und Standort bleiben entscheidend, da hochwertige Immobilien stark nachgefragt sind. „Wir gehen auch davon aus, dass die Investoren die erfolgten Preiskorrekturen bei bestimmten Objekten nutzen werden“, so Marcus Roberts, Head of Europe – Savills Operational Capital Markets. Im laufenden Jahr zeige der deutsche Markt bereits erste erfolgreiche Abschlüsse – angekurbelt durch internationales Kapital. © immonewsfeed