Stadtentwicklung: TU Braunschweig initiiert Zukunftslabore

Um Strategien gegen die Herausforderungen des Klimawandels in städtischen Gebieten zu entwickeln hat die Technische Universität Braunschweig zwei neue „Climate Future Labs“ gestartet – das „Urban Climate Future Lab“ und das Zukunftslabor „Open Planning Cultures. Design Principles for Transformative Spaces“. Diese Zukunftslabore werden innovative Lösungen für klimagerechte Stadtentwicklung erforschen und dabei eng mit anderen Universitäten und externen Partnern zusammenarbeiten. In den Laboren wird untersucht, wie verschiedene städtische und ländliche Siedlungstypen zum Klimawandel beitragen. Die Forschung zielt darauf ab, transformative Strategien und Modelle zu entwickeln, die nicht nur in Niedersachsen, sondern weltweit in Stadtregionen Anwendung finden können, um die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern und die Nachhaltigkeit zu fördern. Die Projekte haben einen multidisziplinären Ansatz: Sie binden Experten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften und weitere Disziplinen ein. Die Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden, Industrie und Zivilgesellschaft soll sicherstellen, dass die entwickelten Lösungen praxisnah und auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt sind. Die „Climate Future Labs“ werden aus Mitteln des Programms zukunft.niedersachsen gefördert. © immonewsfeed

Spekulationsfrist: Schummeln gilt nicht

Die zehnjährige Spekulationsfrist für Gewinne aus Immobilienverkäufen greift auch dann, wenn Familienangehörige die Immobilie nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (AZ: IX R 13/23). Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Einkommensteuer zu umgehen, indem sie ihre Schwiegermutter kostenlos in der Immobilie wohnen ließen. Das Gericht bestätigte, dass diese Nutzung nicht als Eigennutzung zählt und der Gewinn aus dem Immobilienverkauf somit steuerpflichtig ist. Nur die Nutzung durch den Eigentümer selbst oder durch seine Kinder, für die noch Kindergeld bezogen wird, gilt als Eigennutzung. Dies bedeutet, dass andere Formen der Überlassung nicht von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Solche Feinheiten in der Regelung sind entscheidend für die korrekte Anwendung des Gesetzes und die steuerliche Behandlung von Immobiliengeschäften. Zum Hintergrund: Der Gewinn bleibt von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Eigentümer selbst genutzt wurde. Diese Regelung bietet Eigentümern eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung ihrer Immobilien, ohne die steuerlichen Vorteile bei einem Verkauf vor dem Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist zu verlieren. © immonewsfeed

Wohnen im Alter: Diese Möglichkeiten gibt’s

Bereits 20 Prozent der deutschen Bevölkerung ist über 65 Jahre alt. Dieser Trend wird sich voraussichtlich verstärken. Ab 2030 wird jeder dritte Deutsche älter als 65 Jahre alt sein. Immer mehr Ältere ziehen es vor, ihren Lebensabend in vertrauter Umgebung zu verbringen. Es gibt jedoch weitere Wohnformen für Senioren an, darunter das Wohnen in einem Mehrgenerationenhaus oder in Senioren-Wohngemeinschaften (Senioren-WGs). In Deutschland leben fast 90 Prozent der über 80-Jährigen selbständig in ihren eigenen vier Wänden. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen erhalten Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Dennoch sind nur fünf Prozent der Wohnungen dieser Altersgruppe barrierefrei, was Umbaumaßnahmen notwendig macht. Diese können oft durch finanzielle Hilfe, etwa von der Pflegekasse oder regionale Programme, unterstützt werden. Beratungsangebote zur Wohnraumanpassung sind in vielen Kommunen verfügbar und häufig kostenfrei. Als alternative Wohnformen für ältere Menschen bieten sich Mehrgenerationenhäuser und Senioren-WGs bieten an. Diese Modelle fördern Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung, wobei Senioren aktiv bleiben und soziale Kontakte pflegen können. Mehrgenerationenhäuser verbinden unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach, was den Austausch zwischen den Generationen fördert. In Senioren-WGs teilen sich Gleichaltrige einen Haushalt. Dadurch lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Lebensqualität durch gemeinsame Aktivitäten und gegenseitige Unterstützung lässt sich steigern. © immonewsfeed

Barrierefreiheit: Planung und Umsetzung im Badezimmer

Ein barrierefreies Bad kann den Alltag älterer oder eingeschränkter Menschen erheblich verbessern. Auch wenn nicht genügend Platz für eine rollstuhlgerechte Ausstattung vorhanden ist, können Anpassungen wie höhenverstellbare Waschtische und rutschfeste Fliesen große Unterschiede machen. Es ist wichtig, den Raum so zu gestalten, dass auch die Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen möglich ist. Hierfür kann eine bodengleiche Dusche anstelle einer Badewanne eingebaut werden, um die Zugänglichkeit zu erhöhen. Für den Umbau sollte auf die Expertise von qualifizierten Fachleuten zurückgegriffen werden, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Die Investition in einen barrierefreien Umbau kann durch Förderprogramme wie den KfW-Kredit für altersgerechtes Umbauen unterstützt werden. Diese finanziellen Hilfen erleichtern die Umsetzung erheblich und machen den Umbau auch finanziell attraktiver. Auch Mieter können Förderungen in Anspruch nehmen, müssen jedoch die Umbaumaßnahmen zuvor mit dem Vermieter abstimmen. Grund dafür ist, dass Veränderungen an der Bausubstanz genehmigungspflichtig sind. In den meisten Fällen sind Vermieter jedoch verpflichtet, Maßnahmen zur Barrierefreiheit zuzustimmen, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. Dennoch kann der Vermieter verlangen, dass die Umbauten beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden. © immonewsfeed

Förderung: Banken unterstützen umweltfreundlichen Wohnungsbau

Die Deutsche Bank und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben ein Kreditprogramm initiiert, um den umweltfreundlichen Wohnungsbau und die energetische Modernisierung in Deutschland zu unterstützen. Das Programm sieht die Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen im Gesamtvolumen von über 600 Millionen Euro an Privatpersonen vor. Die entsprechenden Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen müssen jedoch strenge Umweltkriterien erfüllen, damit sie gefördert werden. Durch eine Garantie der EIB für eine Mezzanine-Tranche – eine Art Zwischenfinanzierung aus Investitionen und Krediten – werden verbesserte Konditionen ermöglicht, die die Deutsche Bank an ihre Kunden weitergibt. Die Darlehen werden über die Deutsche Bank, die DSL-Bank und die BHW-Bausparkasse angeboten. Diese Maßnahme soll nicht nur den Zugang zu Finanzierungen erleichtern, sondern auch zur Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen beitragen. Die Banken betonen die Bedeutung dieser Initiative. Sie sehen in der Förderung umweltfreundlicher Wohnkonzepte einen wichtigen Schritt, um den ökologischen Fußabdruck von Wohnimmobilien in Deutschland zu verbessern und langfristig Energiekosten zu senken. © immonewsfeed

Untervermietung: Illegale Aufnahmen als Beweismittel unzulässig

Videoaufnahmen, die ohne Wissen der Mieter im Treppenhaus angefertigt werden, dürfen nicht als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden. Dies stellt eine klare Verletzung des Datenschutzes und der persönlichen Rechte der Mieter dar. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: VI ZR 1370/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsgesellschaft eine Privatdetektivin damit beauftragt, Videokameras zu installieren und die Mieter auch vor Ort heimlich zu überwachen. Die Berliner Wohnungsgesellschaft ging davon aus, dass unerlaubte Untervermietungen stattfinden, erlangte über die Privatdetektivin entsprechende Beweise dafür, mahnte die Mieter ab und sprach die hilfsweise ordentliche Kündigung der Mieter aus und verlangte die Räumung der Wohnung. Die Mieter weigerten sich, die Wohnung zu räumen. Außerdem forderten sie wegen der Videoaufnahmen eine Geldentschädigung. Daher landete der Fall zunächst vor dem Amtsgericht und vor dem Landgericht und schließlich beim BGH. Dieser entschied Folgendes: Trotz scheinbar eindeutiger Beweise müssen die Mieter ihre Wohnungen nicht räumen. Grund dafür ist, dass der BGH die illegal erlangten Beweise nicht verwenden darf. Allerdings haben die Mieter in diesem speziellen Fall auch keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung. © immonewsfeed