Autor: Astrid Stein
Verantwortlichkeiten: Bauherren sollten für klare Verhältnisse sorgen
Bauherren sollten die Versorgung mit Strom und Wasser sicherstellen, bevor mit den Bauarbeiten auf ihrem Grundstück angefangen wird. Sind auf dem Grundstück selbst noch keine Anschlüsse vorhanden, können dazu normalerweise Hydranten und Stromkästen in der Nähe genutzt werden. Möchten Bauherren dies, müssen sie jedoch Genehmigungen dafür bei der Kommune sowie beim örtlichen Versorgungsbetrieb beantragen. Zudem müssen Bauherren sich für die Einrichtung der Anschlüsse sowie der verbrauchserfassenden Zähler an Fachfirmen wenden. Vorsichtig sein sollten sie bei entsprechenden Klauseln im Bauvertrag wie: „Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn in ausreichendem Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.“ Dann könnte es schnell teuer werden, denn die Baufirma habe kein Interesse daran Strom zu sparen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (VPB). Neben der Sicherstellung von Strom und Wasser sollten Bauherren auch darauf achten, dass Baufahrzeuge wie Kräne und Schwerlaster zum Grundstück gelangen können. Außerdem weist der VPB darauf hin, dass eine Baustellentoilette organisiert werden muss. Diese sowie der Bauwagen als Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiter und die Entsorgung der Bauabfälle fallen in die Verantwortung des Bauunternehmers. Daher sollten Bauherren keine Klauseln akzeptieren, bei denen sie in diesen Punkten selbst in die Pflicht genommen werden. Sie können sich vor Vertragsunterzeichnung auch von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen. © immonewsfeed
CO2-Kosten: Das müssen Vermieter und Mieter beachten
Seit 2023 ist es für Vermieter verpflichtend, sich an den CO2-Kosten für die Beheizung und Warmwasserbereitung ihrer vermieteten Immobilien zu beteiligen. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Eigentümer zu ermutigen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren. Im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird die Tatsache bedacht, dass die Eigenschaften der Heizsysteme und die bauliche Beschaffenheit der Gebäude wesentlich den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen beeinflussen. Die Aufteilung der CO2-Kosten erfolgt nach einem festgelegten Stufenmodell, das sich an der Höhe des jährlichen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert. Für Gebäude mit sehr hohem Emissionswert müssen die die Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Dies soll einen finanziellen Anreiz schaffen, in moderne und effiziente Heiztechnologien zu investieren, um langfristig Energiekosten zu sparen und die Umweltbelastung zu minimieren. Vermieter müssen den Mietern transparent die Aufteilung der CO2-Kosten darlegen und ihren eigenen Anteil direkt abziehen. Für Mieter besteht die Möglichkeit, sich über Online-Tools und Beratungsstellen wie die Verbraucherzentrale oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu informieren und berechnen zu lassen, welcher Anteil der Kosten vom Vermieter getragen werden muss. © immonewsfeed
Altbauwohnungen: Präzisierung des Mangelbegriffs durch BGH
Den Mangelbegriff beim Kauf von Altbauwohnungen hat kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung konkretisiert (V ZR 79/23). Dabei hat er festgestellt, dass Wohnungen trocken und bewohnbar sein müssen, um als mängelfrei zu gelten. Dies gilt selbst für Souterrainwohnungen in Altbauten in Flussnähe. Im vorliegenden Fall wurden Souterrainwohnungen verkauft, die feuchte Außenwände aufwiesen. Dies wurde im Kaufvertrag erwähnt. Es wurde vereinbart, dass die Käufer die Sanierung selbst übernehmen sollten. Allerdings rechneten die Käufer nicht mit dem Aufwand und mussten so viel länger als vorgesehen in ihrer Mietwohnung bleiben. Die Mietkosten wollten sie sich daher vom Verkäufer ersetzen lassen. Trotz der Kenntnis der Feuchtigkeitsprobleme entschied der BGH zugunsten der Käufer. Eine Wohnung müsse generell trocken sein, um als bewohnbar zu gelten. Der BGH stellte klar, dass ein vereinbarter Haftungsausschluss im Kaufvertrag die Verkäuferseite grundsätzlich von der Haftung für Mängel befreit, es sei denn, es liegt ein arglistiges Verschweigen vor. In diesem Fall sei dies nicht auszuschließen. Im Exposé wurde zwar auf den Mangel aufmerksam gemacht, offenbar jedoch nicht auf das Ausmaß dieses. Der Fall wurde zur weiteren Prüfung zurück an das Oberlandesgericht verwiesen. Dieses muss nun feststellen, ob in diesem speziellen Fall Arglist vorlag und die Käufer möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz haben. © immonewsfeed
Regenwassernutzung: Das ist zu beachten
Die Regenwassernutzung kann zur Einsparung von Trinkwasser beitragen, da es für die Bewässerung von Gärten, das Spülen von Toiletten oder das Wäschewaschen verwendet werden kann. Dies verringert die Abhängigkeit von kommunalen Wasserversorgungssystemen und fördert eine nachhaltigere Nutzung der Wasserressourcen. Haushalte und Kommunen, die Regenwasser nutzen, profitieren also nicht nur von geringeren Wasserkosten, sondern auch von einem aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung. Die Implementierung solcher Systeme erfordert Investitionen für die Anschaffung und die Instandhaltung, bietet aber langfristige Vorteile. Die Kosten für die Anschaffung und Installation betragen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Beim Regenwassertank sollte unbedingt auf die passende Größe geachtet werden, da die Kosten hierfür einen Großteil der Gesamtkosten ausmachen. Außerdem muss die technische Ausstattung zur Regenwassernutzung, einschließlich Filter und Pumpen, regelmäßig gewartet werden, um ihre Effizienz und Funktionalität sicherzustellen. Auch hierfür können Kosten anfallen. Werden in einem Haushalt mit vier Personen jährlich 40 Kubikmeter Trinkwasser durch Regenwasser gespart, können – sofern keine Abwassergebühren erhoben werden – bis zu 300 Euro jährlich gespart werden. Die Nutzung von Regenwassersystemen kann auch eine wichtige Rolle bei der Prävention von städtischen Überflutungen spielen. Die Systeme sammeln Regenwasser direkt vom Dach und speichern es, statt es in die Kanalisation fließen zu lassen. Während starker Regenfälle kann das gesammelte Wasser dann kontrolliert genutzt werden, um den Druck auf städtische Abwassersysteme zu verringern. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit von Überflutungen erheblich reduziert, besonders in Gebieten mit unzureichender Kanalinfrastruktur. © immonewsfeed
Immobilien-Investments: Aktuelle Chancen und Perspektiven
Der deutsche Immobilienmarkt zeigt 2024 laut der Fünf-Prozent-Studie von Bulwiengesa eine zunehmende Attraktivität für Investoren. Besonders im Bereich der Bestandswohnungen sind wieder höhere Renditen zu erwarten als in den vergangenen Jahren. Dies spiegelt eine Trendwende wider. Die Studie hebt auch hervor, dass der Anstieg der internen Verzinsung (IRR) die Attraktivität von Wohnimmobilien als Investitionsobjekte steigert. Die IRR-Werte messen die die Rentabilität von Investitionen nach einer zehnjährigen Haltezeit. Der Anstieg weist auf eine positive Entwicklung im Immobiliensektor hin. Zukünftige Investoren und Eigentümer sollten jedoch bedenken, dass jede Investition auch Risiken birgt. Es empfiehlt sich, die spezifischen Marktbedingungen sorgfältig zu analysieren und gegebenenfalls Fachleute für detailliertere Analysen und Beratungen hinzuzuziehen. Die Dynamik des Marktes und die regionalspezifischen Unterschiede können erheblichen Einfluss auf die erwarteten Renditen haben. © immonewsfeed
Bau: VPB gibt Tipps zum Umgang mit Schäden
Beim Entdecken unklarer Feuchteschäden oder Schimmelbildung ist es entscheidend, keine voreiligen Reparaturen zu starten. Diese können oft Beweise zerstören, die für die Klärung der Verantwortlichkeiten wichtig sind. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Stattdessen rät Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, zur Ruhe und zur sorgfältigen Dokumentation der Schäden. Vor weiteren Schritten sollten Eigentümer ihre Versicherung und, falls erforderlich, die Hausverwaltung informieren. Bei Schäden während der Gewährleistungsfrist muss auch die zuständige Baufirma informiert werden. Diese hat – innerhalb einer angemessenen Frist – ein Recht auf Nachbesserung.In Notfällen sind Eigentümer jedoch dazu verpflichtet, umgehend zu handeln, um Schäden minimal zu halten. Dies können sie machen, indem sie entweder selbst eingreifen oder entsprechende Notdienste kontaktieren. Treten Schäden auf, ist eine umfassende fotografische Dokumentation unerlässlich, um später die Ursache und Verantwortlichkeit klären zu können. © immonewsfeed