Steuern: Ermäßigung erst nach vollständiger Zahlung

Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen wie den Einbau moderner Heizsysteme werden erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung wirksam. Diese Entscheidung betrifft Eigentümer, die ihre Heizanlagen modernisieren und steuerliche Vorteile erwarten. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (IX R 31/23). Im vorliegenden Fall hatten Kläger ihre Heizung durch einen neuen Gasbrennwertheizkessel im Wert von 8.000 ersetzt. Die Kosten dafür beglichen sie in monatlichen Raten von 200 Euro. Seit März 2021 hatte das Ehepaar 2.000 Euro bezahlt. Die Kosten für 2021 wollte mit der nächsten Einkommensteuererklärung nun steuerlich gelten machen. Die Steuerermäßigung wurde vom Finanzamt jedoch abgelehnt. Sie kann erst erfolgen, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Dies war beim Ehepaar erst 2024 der Fall. Die Regelung unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Zahlung vor der Inanspruchnahme von Steuerermäßigung. Sie veranschaulicht auch, dass steuerliche Anreize zwar vorhanden sind, aber ihre Auswirkungen verzögert auftreten können, abhängig von der Zahlungsweise der Steuerpflichtigen. Eigentümer sollten dies bei ihrer Finanzplanung berücksichtigen. © immonewsfeed

Kleiderschrank: Die Wahl des passenden Objekts

Ein passender Kleiderschrank sollte nicht nur funktional sein, sondern auch optisch in den Raum passen. Oft stehen Menschen jedoch vor der Herausforderung, den richtigen Kleiderschrank für ihre Bedürfnisse zu finden. Dabei hilft die erste Entscheidung: Soll es sich um einen freistehenden oder einen eingebauten Kleiderschrank handeln? Freistehende Schränke sind in Möbelgeschäften erhältlich und in verschiedenen Standardgrößen und Designs verfügbar. Maßgeschneiderte Einbauschränke müssen hingegen zwar erst angefertigt werden, bieten jedoch eine individuelle Lösung, passen perfekt in den Raum und nutzen den verfügbaren Platz optimal aus. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Wahl des Kleiderschranks ist der Standort. Klassischerweise findet der Kleiderschrank seinen Platz im Schlafzimmer. Doch auch als Raumteiler zwischen Schlaf- und Ankleidebereich oder unter Dachschrägen und Treppen kann ein Kleiderschrank seine Funktion perfekt erfüllen. Gerade in kleinen Wohnungen oder bei speziellen Raumgegebenheiten kann der Schrank so geschickt platziert werden, dass der Raum optimal genutzt wird, ohne überladen zu wirken. Neben der äußeren Optik ist auch die Innenausstattung entscheidend für den perfekten Kleiderschrank. Kleiderstangen, Regalböden und Schubladen lassen sich nach individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Wer viele Jacken und Mäntel besitzt, benötigt möglicherweise mehr Hängemöglichkeiten, während andere mehr Regalböden bevorzugen. Ein gut geplanter Kleiderschrank erleichtert den Alltag, da Kleidung und Accessoires schnell griffbereit sind. © immonewsfeed

Studie: Hebelwirkung durch Städtebauförderung

Durch Mittel zur Städtebauförderung kann eine bemerkenswerte Hebelwirkung in Gang gebracht werden: Eine Million Euro an Fördermitteln löst Investitionen von etwa 6,9 Millionen Euro aus. Diese Zahlen gehen aus einer Studie hervor, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Auftrag gegeben hat. Außerdem geht aus der Studie hervor, dass durch die Förderung nicht nur die lokale und regionale Wirtschaft unterstützt wird, sondern auch klimarelevante Projekte vorangetrieben werden. Demnach sind etwa ein Drittel der durch die Städtebauförderung finanzierten Projekte klimabezogen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Maßnahmen zur Verbesserung von Grünflächen, der Entwässerung sowie der städtischen Infrastruktur, die dazu beitragen, die Städte an den Klimawandel anzupassen und ökologisch zu gestalten. Die Fördermittel ermöglichen es, städtische Räume nachhaltiger und lebenswerter zu machen, was die Attraktivität und Funktionalität der Städte langfristig erhöht. In der Studie werden auch die wirtschaftlichen Vorteile der Städtebauförderung hervorgehoben. Rund 71 Prozent der Fördergelder fließen direkt in lokale und regionale Unternehmen, was die Bau- und Dienstleistungssektoren stärkt. © immonewsfeed

Herbst: Dach vor Wetterextremen schützen

Im Herbst und zu anderen Jahreszeiten ist es insbesondere nach Stürmen, Stark- oder Dauerregen wichtig, Dachziegel auf Verschiebungen oder Schäden zu kontrollieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Dipl.-Ing. Marc Ellinger vom VPB empfiehlt aber, nicht nur die Dachziegel, sondern auch Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig zu inspizieren und zu warten, um Fassadenschäden durch unkontrollierten Wasserablauf zu verhindern. Durch die Überprüfungen können kostspielige Wasserschäden vermieden werden. Bei Flachdächern müssen große Wassermengen – wie zum Beispiel durch Starkregen – besonders schnell ableiten, um eine Überlastung der Dachkonstruktion zu verhindern. Flachdächer sollten auch einen Notüberlauf haben, der bei starken Regenfällen eine angemessene Entwässerung gewährleistet. Gründächer benötigen zudem Schutzmaßnahmen wie Siebe für ihre Entwässerungssysteme, damit es nicht durch Verstopfungen durch Pflanzenteile kommt. Letztlich sollten Immobilieneigentümer laut VPB überlegen, Regenwasser für die Gartenbewässerung oder die Nutzung im zu Haus sammeln. Dazu sind Regentonnen oder spezielle Systeme erforderlich. Der VPB rät, sich bei der Planung solcher Systeme sachkundige Beratung einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle baulichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. © immonewsfeed

Heizungswartung: Das ist zu beachten

Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt Immobilieneigentümern, ihre Heizungsanlage rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit warten zu lassen. Laut dem Gebäudeenergiegesetz ist eine regelmäßige Wartung Pflicht. Doch wie oft diese erfolgen muss, bleibt unbestimmt. Eine jährliche Heizungswartung sei dennoch ratsam. Denn sie ist nicht nur für die Energieeffizienz der Anlage wichtig, sondern oft auch Voraussetzung für Garantieleistungen des Herstellers. Eine fachgerechte Heizungswartung umfasst mehrere Schritte, darunter die Sichtprüfung und den Austausch von Verschleißteilen, die Reinigung der Brenner sowie die Überprüfung der Abgaswerte und des Wasserdrucks. Je nach Heizsystem – ob Öl, Gas, Pellets oder Wärmepumpe – sind zusätzliche, spezifische Prüfungen erforderlich. Wer sichergehen möchte, dass die Anlage sicher und emissionsarm arbeitet, sollte die Wartung einem qualifizierten Fachbetrieb überlassen. Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an, die die regelmäßige Instandhaltung der Heizungsanlage sicherstellen. Eigentümer sollten darauf achten, dass der Vertrag nicht nur die genauen Wartungsleistungen und Intervalle, sondern auch die Kosten und Haftungsregelungen klar festlegt. Eine solche Vereinbarung schützt im Fall von Ausfällen oder Schäden, die durch mangelhafte Wartung entstehen könnten. © immonewsfeed

Grundsteuer: Bewertung laut Gericht nicht zu beanstanden

Das Finanzgericht Köln hat kürzlich eine Musterklage gegen die neue Grundsteuerbewertung gemäß des Bundesmodells abgelehnt. Im vorliegenden Fall stand eine Eigentumswohnung im Fokus, deren Grundsteuerwert anhand eines Bodenrichtwerts von 2.280 Euro festgesetzt worden war. Die Kläger argumentierten, dass die neue Bewertung nach dem Bundesmodell verfassungswidrig sei, da sie zu einer wesentlichen Erhöhung des Grundsteuerbetrags führe. Zudem wurde für eine weitere Wohnung der Kläger in – ihrer Meinung nach – besserer Lage nur ein Bodenrichtwert von 530 Euro angesetzt. Das Finanzgericht Köln befand jedoch, dass die angewandten Bewertungsvorschriften keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Bewertung innerhalb eines objektivierten Rahmens erfolgt und typisierte Verfahren aufgrund der Masse der Bewertungen zulässig sind. Sie betonten auch, dass Bodenrichtwerte eine bewährte Methode zur Wertfindung in verschiedenen steuerrechtlichen Kontexten darstellen. Die Entscheidung unterstreicht die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Grundsteuerregelungen und die Bedeutung einer präzisen, fairen Bewertung. Der Senat ließ eine Revision zu. Das bedeutet, dass der Bundesfinanzhof letztlich entscheiden wird. © immonewsfeed