Autor: Astrid Stein
Sicherheit: Neues Merkblatt „Kampfmittelfrei bauen“ erschienen
Zum Thema „Kampfmittelfrei bauen“ hat der Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau vor Kurzem ein überarbeitetes Merkblatt herausgegeben. Darin werden nicht nur die Pflichten der Baubeteiligten erläutert, sondern es werden unter anderem auch Informationen zu den Verhaltensregeln beim Auffinden vom Kampfmitteln geliefert. Im Merkblatt finden Interessenten ein Ablaufschema für kampfmittelfreies Bauen im Standardfall. Darin wird unter anderem deutlich, dass eine Kampmittelbelastung beispielsweise durch eine Archivauskunft oder eine Luftbildauswertung festgestellt werden kann. Bestätigt sich ein Kampfmittelverdacht, müssen unter anderem die Bauarbeiten sofort eingestellt werden, das Gelände muss abgesperrt und die Polizei informiert werden. Laut Schätzungen sollen bundesweit noch 100.000 Tonnen Blindgänger im Boden liegen. Auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden diese bei Bauarbeiten immer wieder entdeckt. „Die Problematik wird uns deshalb leider noch viele Jahre begleiten. Vor diesem Hintergrund haben die Sicherheit der Beschäftigten am Bau und die Sicherheit im gesamten Baubereich höchste Priorität“, so Tim-Oliver Müller Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Merkblatt ist kostenlos abrufbar unter: kampfmittelportal.de. Quellen: kampfmittelportal.de/bauindustrie.de © wavepoint
Energieeffizienz: Nur geringe Unterschiede zwischen Miet- und Eigentumswohnungen
Zwischen Miet- und Eigentumswohnungen besteht im Hinblick auf die Energieeffizienz nur ein geringer Unterschied. Zu diesem Schluss kommt das „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“. So betrage der Unterschied durchschnittlich nur 1,8 Prozent gemessen am Energieverbrauch pro Quadratmeter. Das entspricht den Forschenden zufolge einer Differenz von zwei Kilowattstunden pro Quadratmeter. Vergleicht man nun eine 75 Quadratmeter Miet- mit einer 75 Quadratmeter großen Eigentumswohnung, müssten Mieter zirka 30 Euro jährlich mehr bezahlen als Eigentümer. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass Eigentümer zu Investitionen für eine bessere Energieeffizienz bereit sind. Das „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ hat dafür auch Gründe ausgemacht: Häufig werden Mehrfamilienhäuser sowohl von Eigentümern als auch von Mietern bewohnt. Außerdem wohnen viele Mietern in größeren Mehrfamilienhäusern. Renovierungskosten werden geteilt und bei vielen Maßnahmen sinken diese laut der Forschenden tendenziell. Die Angaben beziehen sich auf Miet- und Eigentumswohnungen, die zwischen 2019 und 2021 neu am Immobilienmarkt angeboten wurden. Quelle und weitere Informationen: rwi-essen.de © Photodune
Urteil: Beschluss für Poolbau in Eigentümergemeinschaft erforderlich
Wohnungseigentümer dürfen nicht ohne Weiteres bauliche Veränderungen vornehmen, wenn die anderen Wohnungseigentümer darüber nicht informiert wurden bzw. nicht mit diesen einverstanden sind. Aufgrund des sogenannten „Beschlusszwanges“ müssen sie notfalls im Wege einer Beschlussersetzungsklage einen Gestattungsbeschluss herbeiführen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (V ZR 140/22). Im vorliegenden Fall bewohnen die Eigentümer jeweils eine Doppelhaushälfte. Sie haben ein Sondernutzungsrecht an dem an die jeweilige Haushälfte anschließenden Gartenteil. Nun kam einer der Eigentümer auf die Idee, in seinem Gartenteil einen Swimmingpool zu bauen. Daraufhin klagte der andere Eigentümer auf Unterlassung und bekam vom Amts- und Landgericht Recht. Der Eigentümer, der bereits mit dem Swimmingpool-Bau begonnen hatte, legte Revision ein. Diese wies der V. Zivilsenat des BGH jedoch ab. Denn der andere Eigentümer kann auf Unterlassung klagen, da „bauliche Veränderungen […] gemäß § 20 Abs. 1 WEG durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer gestattet werden [müssen]“. Auch das Sondernutzungsrecht räume dem Eigentümer nicht ein, den Gartenteil grundlegend umzugestalten wie es durch den Bau eines Swimmingpools der Fall ist. Quelle: V ZR 140/22/bundesgerichtshof.de © Photodune
Gartenmöbel: Das sind die Trends
Vor dem Start der Gartensaison hat das Portal „schoener-wohnen.de“ die aktuellen Trends ausgemacht und zusammengefasst. Möbel aus Eichen-, Kiefern- oder Teakholz sind immer noch modern, schön und auch relativ pflegeleicht. Darüber hinaus liegen 2023 aber auch Flechtmöbel aus Rattan oder Weide im Trend. Wer Akzente setzen möchte, zum Beispiel bei den Bezügen für die Auflagen der Gartenmöbel, sollte in diesem Jahr auf die Farbe „Rosa“ setzen. Neben den Bezügen können aber auch Kunststoffe und Lackierungen in diesem Farbton gewählt werden. Neben dem Hellen liegt aber auch das Dunkle im Trend und Auflagen in den Farbtönen „Schwarz“ und „Anthrazit“ sind ebenfalls gefragt. Draußen muss es in der Gartensaison genauso gemütlich zugehen wie drinnen. Die Outdoormöbel sind daher nicht nur in ihrem Komfort, sondern auch in ihrer Optik mittlerweile häufig mit Indoormöbeln vergleichbar. Loungebetten, Outdoorsofas oder Hängesessel für den Bau oder das Gestell gewinnen zunehmend an Bedeutung. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune
Studie: Hohe Bereitschaft zu Investitionen für mehr Nachhaltigkeit
Die Deutschen haben nicht nur ein gestiegenes Umweltbewusstsein, sondern auf ihnen lastet auch ein zunehmender Kostendruck. Das geht aus der Studie „Ökologische Nachhaltigkeit als Treiber der Transformation des Wohnens in Deutschland“ hervor, die die Technische Universität Darmstadt in Kooperation mit dem Immobilienkreditvermittler baufi24.de durchgeführt hat. Die Forschenden haben unter anderem herausgefunden, dass private Haushalte schon im Bauprozess Maßnahmen ergreifen möchten, um später umweltbewusst und kostengünstig zu wohnen. Außerdem sind über 80 Prozent der Kaufinteressenten und Eigentümer bereit dazu, die technische Gebäudeausstattung zu optimieren und in Solaranlagen, Wärmepumpen oder Stromspeicher zu investieren. Aus der Studie geht aber auch hervor, dass ein Großteil der Befragten schon jetzt sehr viel Geld fürs Wohnen aufbringen muss. So gaben über 40 Prozent der Befragten an, dass sie fürs Wohnen mehr als ein Drittel ihres Netto-Haushaltseinkommens ausgeben. Die vollständige Studie können Interessenten unter baufi24.de/studien/oekologische-nachhaltigkeit-als-treiber lesen. Quelle: baufi24.de © Fotolia
Neu- und Umbau: Weniger Baugenehmigungen erteilt
In Deutschland ist die Zahl der Baugenehmigungen gesunken. Das geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt kürzlich veröffentlichte. Von 2021 auf 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen so um 6,9 Prozent auf 354.400 Wohnungen. Die Zahlen spiegeln sowohl die Baugenehmigungen für Neubau- als auch für Bestandswohnungen wieder. „Die schwierige Mischung aus steigenden Zinsen, stark zulegenden Material- und Baupreisen, gestoppter Neubauförderung und sinkenden verfügbaren Einkommen hat vor allem ab der Jahresmitte 2022 den Wohnungsneubau abgewürgt“, meint Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Erreichen des politischen Neubauziels von 400.000 Wohnungen und die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum sei daher für lange Zeit nicht mehr möglich. Auch im laufenden Jahr rechnet Tim Oliver-Müller mit einer schlechten Entwicklung: „Aufgrund der zu geringen Neubauförderung von 1,1 Milliarden Euro, verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz und hohen Zinsen werden gerade Wohnungsbaugesellschaften nicht in der Lage sein, investieren zu können.“ Der Hauptgeschäftsführer geht davon aus, dass 2023 höchstens 250.000 Wohnungen fertiggestellt werden können. Quelle: destatis.de/bauindustrie.de © Photodune