Photovoltaik: Mehr Farbe

Farbige Photovoltaik-Module können jetzt nicht nur ein optisches Highlight darstellen, sondern auch eine hohe Effizienz aufweisen. Dazu hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE eine neue Technologie entwickelt, die MorphoColor®-Technologie. Diese ermöglicht eine Farbgebung von PV-Modulen in verschiedenen Farben, ohne dabei – wie bislang – den Wirkungsgrad des Moduls signifikant zu beeinträchtigen. Die neue Technologie basiert auf einer besonderen Struktur, bei der eine Schicht mit einem Substrat kombiniert wird. Dadurch wird nur eine schmale Bandbreite des Lichts reflektiert und das restliche Sonnenlicht kann ungehindert passieren. Die farbigen Photovoltaik-Module können auch für bauwerkintegrierte farbige solarthermische Kollektoren oder Photovoltaik-Kollektoren verwendet werden. Die Lizenz für diese neue Technologie hat die Schweizer Firma Megasol Energie AG erworben. Die Technologie eröffnet laut der Verantwortlichen unter anderem im Denkmalschutz neue Möglichkeiten. So können farbige PV-Module jetzt beispielsweise ästhetisch in Gebäudefassaden und Dächern integriert werden. Das erhöht den Gestaltungsspielraum von Architekten. Quelle und weitere Informationen: ise.fraunhofer.de © Fotolia

Energie: Fördermöglichkeiten für erneuerbares Heizen vorgestellt

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien wird auch gesetzlich in einem neuen Gebäudeenergiegesetz verankert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist in diesem Zusammenhang auf verschiedene Fördermöglichkeiten hin. Lassen private Eigentümer oder private Kleinvermieter von bis zu sechs Wohneinheiten eine klimafreundliche Heizung einbauen, erhalten sie eine Grundförderung von 30 Prozent. Darüber hinaus zusätzliche Klimaboni geplant. Diese können zum Beispiel Eigentümer, die zum Austausch der Heizung verpflichtet sind und die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen. „Mit der Neugestaltung der Förderung fördern wir den Heizungstausch auf breiter Basis. Das ist sehr wichtig, denn natürlich ist die Umstellung auf erneuerbares Heizen erstmal ein großer Schritt und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht einfach zu schultern. Daher greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme und unterstützen, wo es notwendig ist“, so Bundeswirtschaft- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Quelle und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten: bmwk.de © Fotolia

Beschluss: Wohnungsrecht kann gelöscht werden

Ein Gläubiger kann das Wohnungsrecht eines Grundstückseigentümers löschen, sofern dieser insolvent ist. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZB 64/21). Im vorliegenden Fall brachte ein Grundstückseigentümer eines bebauten Grundstücks dieses als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein. Die GbR wiederum wurde ins Grundbuch eingetragen und auch eine Eintragung des Wohnungsrechts erfolgte. Später wurde ein Insolvenzverfahren gegen den Grundstückseigentümer eröffnet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrenes wollte der Gläubiger wollte das Grundstück verkaufen und das Wohnungsrecht löschen lassen. Gegen die Löschung des Wohnungsrechts legt der Grundstückseigentümer Beschwerde ein. Diese wurde vom Kammergericht abgewiesen. Daraufhin legte der Grundstückseigentümer eine Rechtsbeschwerde ein. Doch auch diese wies der BGH zurück und führt dazu verschiedene Gründe an. Unter anderem habe bereits 1964 der V. Zivilsenat des BGH entschieden, dass „eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit dann pfändbar ist, wenn der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte personenidentisch sind“. Außerdem spiele es im Hinblick auf die Pfändbarkeit keine Rolle, „ob das Wohnungsrecht von Anfang an als Eigentümerwohnungsrecht bestellt wird oder ob es nachträglich zu einer Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person kommt“. Quelle: bundesgerichtshof.de © Fotolia

Küche: Deko mit Accessoires und Pflanzen

Accessoires und Pflanzen können in einer Küche für eine wohnliche Atmosphäre sorgen. Darauf weist Volker Irle hin, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). In offene Regalsysteme können so unter anderem Kochbücher, Erinnerungsstücke sowie Wein-, Öl- oder Essigflaschen dekorativ wirken. Zur Dekoration der Küchenwände bieten sich beispielsweise Schriftzüge mit Bezug zum Thema Kochen an. Für diese können Holz- oder Acrylbuchstaben oder Wandtattoos gewählt werden. Auch Kreidetafeln, Plakate und Wanduhren können als Wandschmuck dienen. Darüber hinaus verschönern pflegeleichte Kräuter oder robuste Zimmerpflanzen wie Sukkulenten oder Ficus Benjamini die Küche. Sie können in Aussparungen der Arbeitsplatte integriert oder in hängenden Pflanztöpfen und offenen Metall-Glas-Regalen präsentiert werden. Quelle und weitere Informationen: amk.de © Photodune

Studie: Banken vorsichtiger bei Kreditvergabe

Der Anteil der Banken, die mehr Kredite vergeben möchten, sank im Vergleich zum Vorjahr von 61 auf 14 Prozent. Außerdem planen 67 Prozent der Banken, weniger Kredite zu vergeben als zuvor. Das geht aus der „EY Kreditmarktstudie“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hervor. Auch müssen Unternehmer sowie Privatpersonen häufiger damit rechnen, keinen Kredit mehr zu bekommen. Denn 76 Prozent der befragten Kreditmanager kündigen verstärkte Prüfungen innerhalb der nächsten zwölf Monate an und 43 Prozent der Befragten Kreditmanager rechnen mit mehr abgelehnten Kreditanträgen. Neukunden müssen sich zudem auf steigende Kreditnebenkosten wie Zinsen und Bearbeitungsgebühren gefasst machen – 64 Prozent der Befragten Kreditmanager gaben an, dass das bei ihren Banken der Fall sein wird. Für die EY Kreditmarktstudie wurden insgesamt 120 Kreditmanager von Banken und Sparkassen befragt. Die vollständige Studie kann kostenlos unter ey.com abgerufen werden. Quelle und weitere Informationen: ey.com © Fotolia

Hausbau: Bank liefert Tipps zum Sparen

Um möglichst viele Kosten einzusparen, rät die PDS Bank Nord Bauherren zu einer guten Planung und liefert ihnen Tipps. So sollten Bauherren bereits beim Kauf des Grundstücks darauf achten, dass dieses auch erschlossen ist. Andernfalls kämen noch die Kosten für Versorgungs-, Abwasser- und Kabelleitungen auf sie hinzu. Außerdem könnten Bauherren auch Kosten sparen, wenn sie ein Haus nur mit der nötigen Wohnfläche planen. Laut Bank gilt als Richtlinie, dass jeder zusätzliche Quadratmeter die Baukosten um zirka 1.500 Euro erhöht. Einsparmöglichkeiten bei der Quadratmeterzahl bieten zum Beispiel Eingangsbereiche, Flure und Treppenhäuser, die häufig üppig ausfallen, aber oftmals kaum genutzt werden. Sparen könnten Bauherren auch, indem sie auf einen Keller verzichten. Allerdings sollten sie sich im Vorfeld gut überlegen, ob sie einen Keller benötigen oder nicht. Denn ist kein Keller vorhanden, muss es im restlichen Haus genügend Abstellmöglichkeiten gegeben. Gegebenenfalls müssen ein Haushaltsraum oder eine Garage geplant werden. Alle Tipps zum günstigen Bauen erhalten Interessenten auf: psd-nord.de/baufinanzierung/ratgeber/bauen/10-tipps-fuer-guenstiges-bauen.html Quelle: psd-nord.de/baufinanzierung/ratgeber/bauen/10-tipps-fuer-guenstiges-bauen.html © Photodune