Autor: Astrid Stein
Urteil: Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt
Ein Vermieter darf dem Lebensgefährten einer ursprünglichen Mieterin außerordentlich kündigen, wenn dieser ihm ihren Tod verschweigt. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 417 C 9024/22). Im vorliegenden Fall ordnete das Amtsgericht ordnete eine mehrmonatige Räumungsfrist an und verpflichtete den Lebensgefährten (Beklagten), die Wohnung zurückzugeben. Die ursprüngliche Mieterin hatte 1975 einen Mietvertrag mit ihrem Vermieter für eine Zweizimmerwohnung in Milbertshofen geschlossen und lebte zusammen mit ihrem Lebensgefährten in der Wohnung. Die ursprüngliche Mieterin starb im September 2020. Ihr Lebensgefährte informierte die Vermieter jedoch erst ein Jahr später darüber. Aufgrund dieser verspäteten Mitteilung äußerten die Vermieter erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Beklagten und kündigten ihm außerordentlich. Die Richter bestätigten, dass eine zeitnahe Mitteilung über den Tod eines Mieters an den Vermieter zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört. Die unterlassene Mitteilung stelle einen wichtigen Grund für die Kündigung dar, da sie das Vertrauen in die zukünftige Vertragstreue des Beklagten erschüttert. Zudem ergaben sich keine Härtegründe, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnten. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle: justiz.bayern.de © Photodune
Trend: Sternenhimmel im Wohnzimmer
Der Kindheitstraum von einem eigenen Sternenhimmel im Zimmer lässt sich laut des Portals brigitte.de auf ein unerwartetes Terrain ausweiten – das Wohnzimmer. Moderne Projektoren ermöglichen ein magisches Lichtspiel, das die Sehnsucht nach dem Himmel in unseren eigenen vier Wänden befriedigt. Die Projektoren sind inzwischen so fortgeschritten, dass sie den Himmel auf Knopfdruck projizieren können. Sie sind einfach zu bedienen, einfach zu installieren und lassen sich per App steuern. Darüber hinaus bieten sie verschiedene Farben und Muster an, sodass Eigentümer oder Mieter sich nicht nur Sterne, sondern sogar Polarlichter ins Wohnzimmer holen können. Der Effekt eines Sternenhimmels kann aber auch erzeugt werden, indem eine Wand in dunkelblauer Farbe gestrichen und mit einer Lichterkette geschmückt wird. Auch Nachtlichter aus der Kinderabteilung können das Wohnzimmer schmücken und ein Gefühl von Gemütlichkeit und Geborgenheit erzeugen. Quelle: brigitte.de © Photodune
Mieten: Zwei-Zimmer-Wohnungen gefragt
Zwei Zimmer, 63 Quadratmeter, 592 Euro kalt pro Monat: Das ist zurzeit laut immobilienscout24.de die beliebteste Wohnung bei den Deutschen. Allerdings sind die auf dem Markt verfügbaren Wohnungen häufig größer und teurer, was den Bedürfnissen vieler Mietinteressenten nicht entspricht. In Städten wie Berlin, München, Hamburg, Köln und Freiburg im Breisgau ist der Wettbewerb um Mietwohnungen besonders hoch, während in Gebieten wie Görlitz, Mansfeld-Südharz, Saale-Orla-Kreis, Demmin und Hoyerswerda die Nachfrage deutlich geringer ist. Die größte Nachfrage nach Wohnungen besteht in Berlin, wo sich durchschnittlich 636 Menschen täglich um eine typische Zweizimmerwohnung bewerben. In München und Hamburg sind es 229 bzw. 199 Interessenten pro Tag. In den kleineren Städten und ländlichen Gebieten Deutschlands ist die Nachfrage nach Mietwohnungen jedoch deutlich geringer. So gibt es in Hoyerswerda und Demmin beispielsweise durchschnittlich nur zwei Anfragen pro Woche auf Inserate für die meistgesuchten Wohnungen. Die Daten stammen aus einer Analyse der 10 Prozent der Wohnungsinserate mit den meisten Interessentenanfragen im April 2023. Sie zeigt, dass es eine deutliche Diskrepanz zwischen der Nachfrage der Mieter und dem tatsächlichen Angebot auf dem Wohnungsmarkt gibt. Das führt laut ImmoScout24 dazu, dass viele Mietinteressenten ihren Suchradius erweitern und auf das Umland ausweichen. Quelle: immobilienscout24.de © Photodune
Biodiversität: Wissensbasiertes Handeln gefordert
Der Botanische Garten Berlin warnt vor blindem Aktionismus im Artenschutz. Thomas Borsch, Direktor des Botanischen Gartens, betont die Notwendigkeit von fundiertem Wissen über Biodiversität und Artenschutz. Er argumentiert, dass gut gemeinte, aber uninformierte Aktionen wie das willkürliche Aussäen von Samen sogar schaden können. Der Erhalt einer Art sei komplexer ist als allgemein angenommen. Die spezifische Vielfalt innerhalb einer Art und ihre geographischen Muster entstanden über Jahrtausende oder sogar Jahrmillionen. Diese Vielfalt kann nur durch wissenschaftliche Analysen ihrer genetischen Merkmale erkannt werden. Die genaue Identifizierung bedrohter heimischer Arten ist entscheidend, um ihren weiteren Rückgang zu verhindern. Hierbei sind wissenschaftliche Verfahren unabdingbar, um Arten korrekt zu erkennen und ihre regionalen Besonderheiten zu schützen. Der Botanische Garten Berlin engagiert sich als zentraler Akteur in der internationalen Biodiversitätsforschung für den Erhalt bedrohter Pflanzenarten. Mit speziellen Projekten, wie dem Erfassen der genetischen Vielfalt gefährdeter Arten, wird der unsichtbare Verlust von Vielfalt sichtbar gemacht. Wissenschaftliche Analysen liefern außerdem konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis, wie beispielsweise bei der in Berlin und Brandenburg stark gefährdeten Duft-Skabiose. Quelle und weitere Informationen: idw-online.de © Photodune
Gesetzesnovelle: Flächendeckend digitale Stromzähler
Durch eine Gesetzesnovelle kann die Verbreitung digitaler Stromzähler – die sogenannten Smart Meter – in Deutschland erheblich beschleuniget werden. Diese fortgeschrittenen Messsysteme sollen bis 2032 flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Das Gesetz gewährleistet Rechtssicherheit für den zügigen Einbau der Smart Meter, antwortet auf Kritikpunkte des Bundesrates und fördert die Digitalisierung der Energieversorgung. Smart Meter stellen eine bedeutende Verbesserung gegenüber traditionellen Stromzählern dar. Sie ermöglichen nicht nur eine genauere Überwachung des individuellen Stromverbrauchs, sondern unterstützen auch ein effizientes Management der Stromnetze, indem sie wichtige Daten für die Energieerzeuger liefern. Die Einführung der Smart Meter ist laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesystem und intelligenten Stromnetzen, die eine sichere und effiziente Verteilung erneuerbarer Energien ermöglichen. Das neue Gesetz sieht einen strukturierten Plan für die Installation und Verbreitung der Smart Meter vor. Ab 2025 müssen alle Verbraucher mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW Smart Meter verpflichtend installieren. Energieversorger müssen ab 2025 dynamische Tarife anbieten. Diese können Verbrauchern dabei helfen, ihre Stromkosten zu optimieren. Quelle und weitere Informationen: bmwk.de © Photodune
Urteil: Reisebüro muss umfassend informieren
Reisende müssen in einigen Fällen nicht für ihre Reise zahlen, wenn das Reisebüro bei der Planung grobe Fehler gemacht hat und die Reise deshalb nicht fortgeführt werden kann. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 114 C 8563/22). Im vorliegenden Fall wollte eine Familie mit ihren Chihuahuas im Passagierraum von München über Zürich nach Dubai reisen. Allerdings war die Familie seitens des Reisebüros im Vorfeld nicht darüber informiert worden, dass Haustiere laut den Regeln der International Air Transport Association (IATA) als Fracht und nicht im Passagierraum nach Dubai transportiert werden dürfen. Davon erfuhr die Familie erst am Züricher Flughafen. Daraufhin brach sie ihren Flug nach Dubai ab und kehrte zurück. Die Kosten von rund 3.700 Euro für den Flug wollte die Familie daraufhin nicht zahlen. Außerdem verlangte sie vom Reisebüro Schadenersatz von rund 200 Euro, die ihr durch die abgebrochene Reise entstanden waren. Darin enthalten waren unter anderem Kosten für einen Covid-19-Antigentest und der Rücktransport der Hunde nach München. Dagegen klagte das Münchener Reisebüro und scheiterte vor dem Amtsgericht. Das Amtsgericht München wies die Klage des Reisebüros zurück. Es argumentierte, dass das Reisebüro die Umstände hätte sorgfältig prüfen und den Vertrag mit der Fluggesellschaft niemals hätte abschließen dürfen. Stattdessen hätte das Reisebüro den Wunsch, dass die Chihuahuas im Passagierraum transportiert werden sollen, ernst nehmen und vor der Buchung klären müssen. Zusätzlich bestätigte das Gericht, dass das Reisebüro seine Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt hatte. Demnach hatte die Kundin keinen Einfluss auf den Schaden und durfte sich auf die Informationen des Reisebüros verlassen. Quelle und weitere Informationen: justiz.bayern.de © Fotolia