Autor: Astrid Stein
Wohnimmobilien: Laut Studie wertstabil und inflationssicher
Wohnimmobilien in Deutschland gelten nach wie vor als eine der stabilsten Anlagekategorien, die einen zuverlässigen Schutz gegen Inflation bieten. Das geht aus dem jüngsten ACCENTRO-Wohnkostenreport hervor. Die Untersuchung, die in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln durchgeführt wurde, fokussierte sich auf den Inflationsschutz und die Wertstabilität deutscher Wohnimmobilien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und Anlageformen. Der Wohnkostenreport zeigt auch, dass Wohneigentum in 328 von 401 Landkreisen in Deutschland kostengünstiger als das Mieten ist. Dies sei auf die Kombination aus steigenden Mieten und sinkenden Selbstnutzerkosten zurückzuführen. Wohneigentum bleibe vor allem für eigenkapitalstarke Käufer von Interesse. Darüber hinaus geht aus dem Wohnkostenreport hervor, dass Immobilien als Anlageform im aktuellen Wirtschaftsumfeld eine überdurchschnittliche Rendite im Vergleich zu anderen Anlageklassen erzielen. Der reale Gesamtertrag (Total Return) lag zwischen 2011 und 2021 bei durchschnittlich 9,1 Prozent, die mittlere Rendite im gleichen Zeitraum bei 4,9 Prozent. Quelle und weitere Informationen: accentro.de/wohnkostenreport © Photodune
Energiewende: Unklarheiten im GEG sorgen laut BSB für Unsicherheit
Die Uneinigkeit der Koalitionsparteien über Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Vertrauen vieler Bürger in die Wärmewende geschwächt. Dieser Auffassung ist Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund (BSB). Er meint, dass bei Verbrauchern Verwirrung und Unsicherheit herrscht, die nach effizienten und nachhaltigen Lösungen für ihre Immobilien suchen. Die Regierung habe bei Bauprojekten und Modernisierungen Vertrauen verspielt und der Wunsch nach Modernisierungen nehme ab. Die Verbesserung der Kommunikation und finanzielle Anreize zur Unterstützung energieeffizienter Maßnahmen seien dringend erforderlich. Die vorliegende Einigung im GEG lässt laut Becker viele Fragen offen und stelle eine Scheinlösung dar. Ungeklärt bleibt beispielsweise, ob eine ab 2024 neu installierte, wasserstofffähige Heizung erneut ausgetauscht werden muss, wenn sie nicht mit Wasserstoff betrieben werden kann. Diese vorläufige Lösung könne zu einer Doppelbelastung für die Verbraucher führen. Des Weiteren würden die „angemessenen Übergangsfristen zur Umstellung“ von den Parteien unterschiedlich interpretiert. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass das GEG zukünftig an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt wird. Diese werde jedoch nur für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern erstellt. Dies bedeutet, dass die Austauschpflichten ab 2024 direkt für viele Teile der ländlichen Bevölkerung gelten, wo die finanzielle Belastung beim Heizungstausch besonders hoch ist. Diese Ungewissheiten im GEG erfordern laut BSB Klärung, um Vertrauen zurückzugewinnen und eine erfolgreiche Energiewende zu ermöglichen. Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de © Fotolia
Energiesparen: Effiziente Vorbereitung auf den Urlaub
Eine Urlaubsreise ist der perfekte Zeitpunkt, um den Energieverbrauch zu senken. Zu diesem Schluss kommt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Sie schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, um zuhause Stromfresser aufzudecken und Geld zu sparen. Eine Strategie besteht darin, Geräte nur dann einzuschalten, wenn sie benötigt werden. Ansonsten sollte darauf geachtet werden, dass die Geräte tatsächlich abgeschaltet sind. Denn besonders Computer, Spielekonsolen und andere Unterhaltungselektronik können im Standby-Modus zu einer hohen Stromrechnung beitragen. Vor dem Urlaub sollte ein Rundgang durch die Räume gemacht werden, um kein Gerät zu übersehen. Einige Geräte, wie zum Beispiel Router, können mehr Strom verbrauchen als ein sparsamer Kühlschrank. Daher sollten sie vom Netz getrennt werden. Darüber hinaus kann es sich lohnen, Kühl- und Gefrierschränke vor dem Urlaub abzutauen, um den Stromverbrauch während der Abwesenheit zu reduzieren. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale neben den genannten Tipps auch Hilfsmittel zur Kontrolle des Energieverbrauchs an. Mit Strommessgeräten und der Zähler-Check-Karte kann der Energieverbrauch erfasst und kontrolliert werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenfreie Beratungsgespräche an, die online, telefonisch (0800 – 809 802 400) oder persönlich stattfinden können. Weitere Informationen & Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Photodune
Klimaschutz: Bundesregierung mobilisiert 200 Millionen Euro für urbane Räume
Der Bund stellt 200 Millionen Euro zur Klimaanpassung in urbanen Gebieten bereit. Städte und Gemeinden können noch bis Freitag, 15. September, ihre Projekte zur gezielten Entwicklung und Modernisierung von Park-, Grün- und Freiflächen für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ einreichen. Das Bundesprogramm zielt darauf ab, das städtische Klima zu verbessern und geht bereits in die vierte Runde. Seit 2020 sind aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereits 676 Millionen Euro für mehr Klimaresilienz in Städten und Gemeinden bereitgestellt worden. Für die Umsetzung des Programm ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verantwortlich. Interessierte Städte und Gemeinden finden alle Voraussetzungen unter bbsr.bund.de/klima-raeume. Über die Förderprojekte wird voraussichtlich ab Dezember im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de/bbsr.bund.de © Fotolia
Pflege: So trotzt der Rasen der Hitze
Die richtige Bewässerung und der Einsatz trockenheitsresistenter Grassorten sind zentral für die Pflege von Gärten bei steigenden Temperaturen. Darauf weist das Portal „schoener-wohnen.de“ hin. Gartenbesitzer müssen sich demnach nicht mit einer gelb-braunen Wiese abfinden, sondern können mit geeigneten Maßnahmen auch bei Temperaturen über 30 Grad grünen Rasen erhalten. Durch hohe Temperaturen und wenig Regen kann Rasen seine Farbe verlieren und trocken und strohig wirken. Dies ist eine natürliche Reaktion, um Ressourcen zu sparen. Dennoch ist es möglich, den Rasen wieder in seinen grünen Zustand zu verwandeln. Das Portal empfiehlt unter anderem eine Bewässerung des Rasens frühmorgens oder spätabends mit etwa 15 bis 20 Liter Wasser pro Quadratmeter sowie das Mähen, Düngen und Vertikutieren. Gartenbesitzer können sich zudem im Vorfeld für trockenheitsresistente Grassorten wie Schwingel-Rasen, Blaugras, Bermuda-Rasen, Zoysia-Rasen oder Schafschwingel entscheiden. Diese Grassorten sind besonders geeignet für extreme Wetterbedingungen. Alternativ können auch Wildblumenwiesen mit trockenheitsliebenden Pflanzen eine Option sein. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune
Immobilien-Teilverkauf: Risiken durch Preisrückgänge
Die anhaltenden Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt bergen erhebliche Risiken für Teilverkäufer von Häusern. Das geht aus einem „spiegel.de“-Artikel hervor, der sich auf eine Studie von Leutner-Consulting bezieht. Demnach könnten Eigentümer bei einem Wertverlust ihrer Immobilie von 10 Prozent nur noch 66 Prozent des ursprünglichen Wertes für ihren Restanteil erzielen. Bei größeren Preisrückgängen von 25 oder gar 40 Prozent reduziert sich der Wert des Restanteils weiter auf 40 beziehungsweise 13 Prozent. Im Falle eines Teilverkaufs übertragen Eigentümer einen Teil ihrer Immobilie an eine Immobilienfirma, behalten aber gegen Gebühr das Nutzungsrecht für die veräußerten Bereiche. Parallel dazu ermächtigen sie die Immobilienfirma, das Gesamtobjekt spätestens nach ihrem Ableben weiterzuveräußern. Studienautor Bernd Leutner warnt: „Das Verlustpotenzial ist erheblich“. Denn in den Verträgen würden die Anbieter sich den Großteil der zu erzielenden Gewinne sichern. Zusätzlich zu den erheblichen Wertverlusten haben Teilverkaufsfirmen Schutzmaßnahmen gegen fallende Immobilienpreise in ihren Verträgen festgelegt. Diese Klauseln garantieren ihnen einen Mindestgewinn von bis zu 17 Prozent beim Weiterverkauf der Immobilie. Darüber hinaus können beim Verkauf der Immobilie sogenannte Durchführungsentgelte anfallen. Eigentümer oder ihre Erben könnten laut Leutner bei Vertragsende „eine böse Überraschung“ erleben. Quelle: spiegel.de © wavepoint